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Kulturänderungen und Ausweisung von Gewerbegebieten in 90 Tagen

Nicht mehr wie bisher bis zu zwei Jahre, sondern gerade einmal 90 Tage soll es künftig dauern, bis neue Gewerbegebiete ausgewiesen werden. Die Landesregierung hat heute (16. April) den grundsätzlichen Beschluss über die Beschleunigung des Ausweisungsverfahrens gefasst. Und auch für Kulturänderungen soll künftig die selbe Abkürzung gelten.

Von einem "enormen Schritt nach vorn" in Sachen Entbürokratisierung sprach Landeshauptmann Luis Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung, bei der der Grundstein für ein gänzlich neues, beschleunigtes Verfahren für bestimmte Bauleitplanänderungen gelegt worden ist. Das heute von der Landesregierung begutachtete Konzept soll am kommenden Montag als Gesetzentwurf formell gutgeheißen und danach dem Landtag vorgelegt werden. Es umfasst die Prozeduren zur Umwandlung von landwirtschaftlichem Grün bzw. Wald in Gewerbegebiete bzw. von Wald in Wiesen, Weiden oder alpines Grün. "Es geht demnach um die Änderungen von Grün zu Grau bzw. Grün zu Grün", so Durnwalder heute.

Beide Prozeduren nehmen ihren Ausgang in der Gemeinde, bei der der jeweilige Grundbesitzer (und Interessent) um eine entsprechende Kultur- bzw. Bauleitplanänderung ansucht. Das Ansuchen wird daraufhin zehn Tage lang veröffentlicht, danach werden weitere 15 Tage eingeräumt, in denen eventuelle Einwände gegen die Änderung vorzubringen. "Sind diese Termine vorbei, dann muss der Antrag auf die Tagesordnung der ersten darauf folgenden Gemeinderatssitzung gesetzt werden", erklärte der Landeshauptmann heute. Lehnt der Gemeinderat die Änderung dabei ab, ist auch schon das Ende der Prozedur erreicht.

Bei einem positiven Entscheid der Gemeinde geht der Antrag dagegen in die jeweils zuständige Kommission. Das ist im Grün-zu-Grün-Fall eine Kommission bestehend aus Vertretern der Forst, der Landwirtschaft, des Landschaftsschutzes sowie der Raumordnung. Im Falle einer Grün-zu-Grau-Änderung geht der Antrag dagegen an die Raumordnungskommission, die um je einen Vertreter von Forst und Landwirtschaft ergänzt wird. Falls die jeweils zuständige Kommission den Antrag einstimmig gutheißt, wird die Änderung von Amts wegen in den Bauleitplan aufgenommen. Ist sich die Kommission dagegen nicht einig oder lehnt den Antrag ab, wird die Landesregierung eingeschaltet, die innerhalb von 30 Tagen eine endgültige Entscheidung zu treffen hat.

"So stellen wir sicher, dass innerhalb von höchstens 90 Tagen die gesamte Prozedur abgewickelt wird, was einen enormen Zeitgewinn darstellt", so Durnwalder, der betont, dass damit auch eine lange geäußerte Forderung der Unternehmen erfüllt werde. "So schaffen wir die Voraussetzung für schnelle Betriebsansiedlungen und damit für die Schaffung neuer Jobs", so der Landeshauptmann.

chr

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