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Bericht über innerbetriebliche Beschäftigungssituation bis 30. April abgeben: erstmals Online-Meldung möglich

LPA - Die Landesabteilung Arbeit weist darauf hin, dass Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten innerhalb 30. April wieder den periodischen Bericht über die innerbetriebliche Beschäftigungssituation der Frauen und Männer verfassen müssen.

Laut gesamtstaatlicher Gesetzgebung müssen alle Betriebe über 100 Mitarbeiter in Südtirol alle zwei Jahre einen Bericht über die betriebsinterne Beschäftigungssituation von Männern und Frauen an die Gleichstellungsrätin schicken.

Auch in diesem Jahr muss der Bericht bis zum 30. April erstellt werden und zwar bezogen auf die Beschäftigungssituation in den Jahren 2010 und 2011. Neu für die meldepflichtigen Unternehmen ist, dass sie den Bericht erstmals auch online ausfüllen und absenden können. Der entsprechende Link sowie alle notwendigen Hinweise sind auf der Webseite der Landesabteilung Arbeit unter www.provinz.bz.it/arbeit zu finden. Betriebe, die den Bericht nicht termingerecht einreichen müssen mit einer Verwaltungsstrafe von 515 bis 2580 Euro rechnen.

"Durch die Möglichkeit der Online-Übermittlung wird den betroffenen Betrieben die Arbeit wesentlich erleichtert. Zudem kann damit die Auswertung der Daten rascher und effizienter erfolgen", fasst Gleichstellungsrätin Simone Wasserer die Vorteile des neuen Systems zusammen. "Mit diesem innovativen Ansatz kommen wir nicht nur den Betrieben entgegen, sondern sind wir auch Vorreiter in Italien", ergänzt der für Innovation und Chancengleichheit zuständige Landesrat Roberto Bizzo.

Rückfragen können an die Gleichstellungsrätin Simone Wasserer unter simone.wasserer@provinz.bz.it oder Tel. 0471 418502 gerichtet werden.

mpi

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