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Überprüfung von Maschinen und Geräten: Neue Regelung ab morgen in Kraft

LPA - Ab morgen (4. April) gelten mit Inkrafttreten des entsprechenden Dekrets des Landeshauptmannes neue Vorschriften zur periodischen Überprüfung von Maschinen, Anlagen und Geräten. "Die Neuregelung war notwendig", so der für das Arbeitswesen zuständige Landesrat Roberto Bizzo, "weil im Mai eine staatliche Bestimmung mit umständlichen Vorschriften für diesen Bereich der Arbeitssicherheit in Kraft tritt. Wir sind dieser zuvorgekommen und haben versucht, die Materie so einfach wie möglich zu regeln."

Das neue Dekret regelt die Überprüfung jener Arbeitsgeräte, Anlagen und Maschinen, die im Anhang 7 des Einheitstextes zum Arbeitsschutz aufgelistet sind. "Dies sind beispielsweise Kräne (gru), Aufzüge (ascensori), Drehleitern (scalee aeree ad inclinazione variabile), Schleudern (idroestrattori), Hebebühnen (ponti sviluppabili a carro) oder Druckanlagen (impianti a pressione)", erklärt der Direktor der Landesabteilung Arbeit, Helmuth Sinn.  

Solche Maschinen, Anlagen und Geräte, die in Südtirols Arbeitsstätten eingesetzt werden, dürfen demnach ausschließlich von befähigten Prüfern der periodischen Kontrolle unterzogen werden. Die Befähigung erteilt das Arbeitsministerium. Zudem können diese periodischen Überprüfungen auch unabhängige Freiberufler durchführen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z.B. Berufserfahrung) und im Landesverzeichnis der Sicherheitsexperten (elecno provinciale degli esperti della sicurezza) eingetragen sind, sowie technische Prüfende, die eine Erfahrung im entsprechenden Tätigkeitsbereich nachweisen können und seit mindestens zehn Jahren im Verzeichnis der Sicherheitsfachleute eingetragen sind.

"Wesentliches Element dieser Neuerung ist es, die Unabhängigkeit der Prüfenden zu gewährleisten", erläutert Abteilungsdirektor Sinn, "das Personal darf Geräte, Maschinen und Anlagen des eigenen Betriebes nicht mehr wie bisher selbst überprüfen." Einzige Ausnahme ist der  Bereich Druckgeräte und Dampfkessel (impianti di presseione e generatori a vapore). In diesem Sektor werden die diesbezüglichen Überprüfungen bis auf weiteres noch von den Inspektoren der Landesabteilung Arbeit durchgeführt, da derzeit noch keine privaten Prüfer zur Verfügung stehen. Aufzugs- und Lastenaufzugsanlagen (impianti d’ascensore e montacarichi) dürfen hingegen ausschließlich von Technikern (Ingenieuren) der vom Arbeitsministerium anerkannten Fachstellen (organismi notificati) überprüft werden.

jw

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