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Landesregierung: Invalidenpass, Aufenthaltsgenehmigung, Autounfall

Die Landesregierung hat sich heute (26. März) auch mit den neuen Bestimmungen für die Aufenthaltsgenehmigung von Nicht-Eu-Bürgern, der Einführung eines Zivilinvalidenpasses sowie einer Schadensersatzleistung nach einem Autounfall beschäftigt.

Nicht-EU-Bürger: Anreiz zum Deutsch-Lernen schaffen

Einen zusätzlichen Anreiz zum Deutsch-Lernen will die Landesregierung für Nicht-EU-Bürger schaffen, indem Deutschkurse auch angerechnet werden sollen, wenn es um den Erhalt der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis geht. Derzeit sieht das italienische Gesetz vor, dass Nicht-EU-Bürger ihre Italienisch-Kenntnisse nachweisen müssen, wenn sie dauerhaft im Land bleiben wollen. "Wir wollten ursprünglich für Südtirol eine Sonderregelung erwirken, die eine Gleichstellung des Deutschen mit dem Italienischen vorgesehen hätte", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Diese Regelung sei in Rom aber nicht akzeptiert worden, weil Nicht-EU-Bürgern innerhalb Italiens Freizügigkeit gewährt wird, wenn sie einmal im Besitz der Aufenthaltsgenehmigung sind.

Nun will man deshalb einen anderen Hebel nutzen, um die Ausländer zu Deutschkursen zu animieren. Das Gesetz sieht nämlich auch vor, dass die Nicht-EU-Bürger innerhalb von zwei Jahren Kurse besuchen müssen, die ihnen wiederum Punkte auf ihrem persönlichen Konto einbringen. Will jemand dauerhaft in Italien bleiben, sind mindestens 30 dieser Punkte notwendig. "Wir wollen nun erreichen, dass der Besuch von Deutschkursen mit einer hohen Punktezahl belohnt wird, also etwa mit 20 oder 25 Punkten", so Durnwalder. Dadurch würden die Nicht-EU-Bürger animiert, solche Kurse zu besuchen, was wiederum eine Integration in Südtirol erleichtern würde. Nach Klärung letzter rechtlicher Zweifel soll es an den Schulämtern sein, mit dem Regierungskommissariat entsprechende Vereinbarungen für ihr Kursangebot anzuschließen, so der Landeshauptmann.


Ausweis für Zivilinvaliden kommt

Heute hat die Landesregierung auch den Beschlussantrag des Landtages umgesetzt und einen Invalidenpass eingeführt. Den Ausweis erhalten alle Zivilinvaliden, deren Invalidität über 46 Prozent liegt. Der Vorteil des neuen Passes liegt darin, dass die Betroffenen nicht jedes Mal den Befund der Ärztekommission vorlegen müssen, wenn sie ihre Invalidität bescheinigen müssen.

Autolenker fährt Straßenschild um: Land muss zahlen – Rekurs

Erst am vergangenen Montag hat sich die Landesregierung mit der Schadenersatzzahlung nach einem Verkehrsunfall auseinandersetzen müssen, heute traf es sie schon wieder: Während sich vor einer Woche ein gestürzter Radfahrer wegen eines Fahrbahnschadens in erster Instanz einen Schadenersatz von 40.000 Euro erstritt, sieht sich das Land dieses Mal nur einer Forderung von 1000 Euro ausgesetzt: Ein Autolenker ist bei Freienfeld von der eisigen Fahrbahn abgekommen und hat ein Straßenschild umgefahren. Den daraus entstandenen Schaden verlangte die Landesstraßenverwaltung vom Fahrer zurück, doch das Gericht entschied gegenteilig -  das Land wird in erster Instanz zur Kasse gebeten. Wie schon vor einer Woche will sich die Landesregierung auch mit dieser Verurteilung nicht abfinden. „Es geht um das  Prinzip“, so Landeshauptmann Durnwalder. Das Land werde nicht klein beigeben, denn auch bei diesem Schadensfall gehe es nicht an, dass die Verwaltung für den Schaden aufkommen müsse. In Fällen wie diesen müsse auch die Eigenverantwortung des Verkehrsteilnehmers berücksichtigt werden. Außerdem, betonte Durnwalder, sei das Südtiroler Straßennetz in einem sehr guten Zustand und bei winterlichen Verhältnissen müsse man mit Schnee und Eis rechnen. „Schließlich können wir unsere Straßen nicht auch noch heizen“, so Durnwalder.

LPA

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