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Entwurf für IMU-Rahmengesetz steht: Spielräume für Gemeinden

Um zu große Unterschiede bei der Anwendung der Immobiliensteuer IMU in den unterschiedlichen Gemeinden zu verhindern, hat die Landesregierung heute (26. März) den Entwurf eines Rahmengesetzes genehmigt. Der Entwurf regelt die Spielräume, die die Gemeinden bei den Steuersätzen und Befreiungen haben.

Im Zuge der Sanierungsbemühungen der Staatskassen seitens der römischen Regierung ist die bisherige Immobiliensteuer ICI durch die IMU ersetzt worden. Diese soll in erster Linie frisches Geld in die Staatskassen spülen, weshalb die Regierung auch von den Gemeinden verlangt, dass die Hälfte aller Einnahmen, die aus der IMU erzielt werden können, dem Staat überwiesen werden müssen. "Wir haben errechnet, dass in Südtirol für den Staat rund 80 Millionen Euro abfallen werden", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute nach der Sitzung der Landesregierung.

Diese Summe müssten die Gemeinden demnach mindestens erwirtschaften, damit die IMU nicht zum Verlustgeschäft wird. Dazu kommt, dass die Gemeinden die Einnahmen aus der ICI bereits in die Haushalte aufgenommen haben, weshalb die IMU-Erträge nicht unter jenen der ICI liegen sollten. "Innerhalb dieses finanziellen Spielraums haben sich die Gemeinden bei der Anwendung der IMU zu bewegen", so Durnwalder.

Noch eine weitere Einschränkung gibt's: Die Landesregierung hat heute einen Rahmengesetzentwurf genehmigt, der die Spielräume der Gemeinden bei der Umsetzung der IMU definiert. Dies soll sicherstellen, dass es keine allzu großen Unterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden gibt. So sieht der Entwurf etwa vor, dass die Gemeinden bei Erstwohnungen auf den staatlichen IMU-Satz von 4 Promille einen Spielraum von plus/minus 2 Promille-Punkte haben und zugleich die vom Staat vorgesehenen Freibeträge von 200 Euro pro Familie plus 50 weiteren Euro pro Kind anwenden sollten.

Für alle weiteren Wohngebäude sollten die Gemeinden den vorgegebenen Satz von 7,6 Promille um drei Promille-Punkte heben oder senken können. Dies bringe etwa die Möglichkeit mit sich, die Ferienwohnungen von Privatzimmervermietern jenen für Urlaub am Bauernhof steuerlich anzunähern. Während für landwirtschaftliche Gebäude nämlich ein IMU-Satz von 2 Promille gilt (und für Betriebsgebäude eine Befreiung angestrebt wird), würden für die Ferienwohnungen 7,6 Promille gelten, die aber - falls von der Gemeinde gewünscht - auf 4,6 Promille gebracht werden könnten. Die Möglichkeit einer IMU-Senkung soll laut Landesregierung auch für denkmalgeschützte Gebäude, für Wohnungen, die in direkter Verwandtschaftslinie vermietet werden, bzw. für solche Mietwohnungen, die von anderen als Erstwohnung genutzt werden, gelten.

Nachdem bereits im Juni die erste IMU-Rate fällig wird, drängt die Landesregierung auf eine möglichst schnelle Behandlung des Rahmengesetzentwurfs im Landtag. "Wollen wir das Gesetz noch im April behandeln, muss der Entwurf schnellstmöglich an die zuständige Kommission weitergeleitet werden", so Durnwalder heute. Sei das Gesetz bei Fälligkeit der ersten Rate noch nicht in Kraft, müssten die staatlichen Sätze angewandt werden. "Dann kann die gezahlte Steuer später verrechnet werden, das kann allerdings dauern", so der Landeshauptmann.

chr

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