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Immobiliensteuer IMU: Landesregierung legt Rahmen fest

Im Juni wird die erste Rate der neuen Gemeindeimmobiliensteuer IMU fällig, heute (19. März) hat die Landesregierung über einen gesetzlichen Rahmen zur Umsetzung in Südtirol beraten. Es geht darin um Mindestsätze und eventuelle Befreiungen, will man doch eine möglichst einheitliche Anwendung der IMU im ganzen Land erreichen.

Zwar gilt die IMU als Gemeindeimmobiliensteuer, die Regierung Monti hat sie aber eingeführt, um die finanzielle Situation des Staates zu verbessern. Entsprechend sieht das Gesetz auch vor, dass die Gemeinden die IMU zwar einstreichen, dass sie dem Staat aber die Hälfte der potentiellen Einnahmen daraus überweisen müssen. Oder anders: Die Hälfte aller Einnahmen, die sich aus den vom Staat definierten Mindestsätzen der IMU erzielen ließen, stehen Rom zu. "Daraus ergibt sich, dass die Gemeinden einen Ausgleich an Rom zahlen müssten, wenn sie IMU-Sätze festlegen, die unter denen liegen, die die Regierung definiert hat", so Landeshauptmann Luis Durnwalder, der die IMU-Schuld der Gemeinden an den Staat allein für Südtirol mit rund 60 Millionen Euro beziffert.

Um zu verhindern, dass von Gemeinde zu Gemeinde gänzlich unterschiedliche IMU-Sätze zur Anwendung kommen, ist die Landesregierung derzeit dabei, ein Rahmengesetz zu erarbeiten. Diese Möglichkeit sieht das Mailänder Abkommen vor, das dem Land die Chance gibt, vom Staat eingeführte Gemeindesteuern abzuändern. Heute hat man deshalb über die Grundsätze dieses Gesetzes beraten, in dem etwa festgeschrieben werden sollte, dass IMU-Sätze unterhalb des staatlichen Minimums in Südtirol nicht angewandt werden sollten. "Dies, weil wir verhindern wollen, dass sich aus der IMU Verluste für die Gemeindekassen ergeben", so Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.

Geeinigt hat sich die Landesregierung zudem darauf, dass für die Erstwohnungen die staatlichen Regeln übernommen werden sollen. So soll den Eigentümern für ihre Erstwohnung ein Steuerfreibetrag von 200 Euro zustehen, dazu kommen noch einmal 50 Euro als Bonus für jedes zu Lasten lebende Kind. Für Wohnungen, die wiederum an Familienmitglieder (in direkter Linie oder bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad) vermietet werden, soll stattdessen der Mindestsatz von vier Promille fällig werden, anstatt der vom Staat vorgesehenen 7,6 Promille.

Begünstigungen sollen auch dann greifen, wenn eine Wohnung an einen in der Gemeinden Ansässigen vermietet wird und dieser sie als Erstwohnung nutzt. Auch dann soll der Mindest-IMU-Satz angewandt werden, während die Landesregierung dagegen ist, unbewohnte Wohnungen von der IMU-Pflicht auszunehmen. "Wir sind der Meinung, dass diese Wohnungen schnellstmöglich wieder zur Verfügung stehen sollten, wir wollen also keinen Anreiz schaffen, Wohnungen leerstehen zu lassen", so der Landeshauptmann. Weniger IMU zahlen sollen allerdings Eigentümer denkmalgeschützter Bauten, nachdem deren Erhaltung ohnehin bereits stärker zu Buche schlägt.

Eine Ausnahme will man schließlich auch für die Landwirtschaft vorsehen. So sollen landwirtschaftlich genutzte Gebäude von der IMU-Pflicht ausgenommen werden, nicht aber die Gebäude der Genossenschaften, die mit einem Satz von zwei Promille steuerpflichtig sein sollen.

Das "sollen" ist hier angebracht, handelt es sich bei alledem doch vorerst nur um Vorschläge der Landesregierung, die nun noch mit den Gemeinden abgeklärt werden, bevor der Gesetzentwurf in den Landtag kommt. Auch folgen noch genauere Berechnungen, um eventuelle Einnahmeverluste beziffern zu können. "Eines ist jedenfalls klar: Die Einnahmen der Gemeinden aus der IMU sollen keinesfalls unter jenen aus der ICI liegen", so Durnwalder.

chr

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