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Ehrenamtliche Organisationen: Bis 31. März um Beiträge für Projekte ansuchen

LPA - Alle Vereine, die in das Landesverzeichnis für ehrenamtliche Organisationen eingetragen sind, können bis 31. März beim Landesamt für Kabinettsangelegenheiten in Bozen ihre Ansuchen für die Finanzierung von Vorhaben einreichen. Für die Einreichung der Gesuche gibt es keinen Herbsttermin mehr.

Die Zielsetzungen der Projekte müssen gemeinnützigen Charakter haben. Sie müssen sich also zugunsten einer breit gestreuten Zielgruppe oder der Allgemeinheit auswirken und darauf ausgerichtet sein, das Ehrenamt zu stärken.

Schwerpunktmäßig gefördert werden Projekte, deren Ziel in der Aufwertung der kulturellen sowie gesellschafts- und brauchtumsspezifischen Traditionen unseres Landes besteht ebenso wie Vorhaben, welche die gesellschaftliche Eingliederung von sozialen Randgruppen und devianzgefährdeten Personen sowie Leistungen für Minderbemittelte zum Gegenstand haben und Projekte, die eine Beratungs- Informations- und Ausbildungstätigkeit zugunsten der ehrenamtlichen Organisationen und deren Mitglieder zum Inhalt haben.

Ein finanzieller Beitrag von mindestens zehn Prozent der erforderlichen Projektmittel muss von der Trägerorganisation als Eigenleistung erbracht werden.

Der Abgabetermin für die Ansuchen um Gewährung eines Beitrages für Projekte der in das Landesverzeichnis eingetragenen ehrenamtlichen Organisationen ist der 31. März. Da der Abgabetermin in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, kann das Beitragsansuchen persönlich noch bis am Montag, 2. April 2012, bis 12 Uhr im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten, Palais Widmann, Crispistraße 3, in Bozen abgegeben werden.

Der Verwaltungsrat des Sonderfonds hat beschlossen in Zukunft nur noch diesen einzigen Termin für die Ansuchen zur Gewährung eines Beitrages vorzusehen. Somit entfällt der Gesuchsabgabetermin im Herbst.

Ein Vordruck für die Ausarbeitung der Ansuchen liegt beim Landesamt für Kabinettsangelegenheiten auf oder kann vom Portal des Ehrenamtes (http://ehrenamt.provinz.bz.it/) heruntergeladen werden. Das Ansuchen um Gewährung eines Beitrages kann auch über den Online-Dienst des Südtiroler Bürgernetzes gestellt werden, und zwar unter www.provinz.bz.it/de/dienste/dienste-kategorien.asp?bnsvf_svid=4.

SAN

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