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Landesregierung verteidigt Jagdgesetz vor dem Verfassungsgericht

Die römische Regierung zieht gegen das Südtiroler Jagdgesetz vor das Verfassungsgericht, weil es in mehreren Punkten vom staatlichen Jagdgesetz abweicht. Die Landesregierung lässt sich auf das Verfahren ein, wie Landeshauptmann Luis Durnwalder heute (27. Februar) mitteilte: „Im Autonomiestatut ist die primäre Zuständigkeit des Landes für Jagd und Fischerei festgeschrieben. Diese Zuständigkeit nehmen wir auch wahr und beharren auf unsere Sonderregelungen.“

Die Regierung beanstandet mehrere Punkte im Landesjagdgesetz: Unter anderem ist Rom gegen die Landesbestimmungen zur Jagd auf Tauben, die Festlegung der Jagdperioden, den Wildschaden-Fonds oder die Bestimmungen zu den Hochsitzen vorgegangen. Das Land hat die Jagd auf Tauben in Stadtgebieten verboten, das staatliche Gesetz sieht die Bejagung dieser Vögel hingegen vor. Bei der Jagd auf Hasen und Füchse hat die Landesregierung dagegen eine Jagdperiode verlängert, um eine zweite während der Obst- und Traubenernte und damit Jagdunfälle zu verhindern. Auch dagegen zieht die Regierung vor den Verfassungsgerichtshof.

Landeshauptmann Durnwalder erklärte heute nach der Sitzung der Landesregierung, dass sich das Land schon aus Prinzip auf das Verfahren vor dem Höchstgericht einlasse, weil der Staat die Zuständigkeiten Südtirols beschneide: „Wir halten alle EU-Normen ein und sind laut Autonomiestatut ganz klar für den Bereich Jagd und Fischerei primär zuständig. Der Staat hat in dieser Materie nicht das Recht, uns die nationale Gesetzgebung aufzuzwingen“, so der Landeshauptmann.

Für Durnwalder läge es sogar im Interesse des Staates, dass die Regionen ihre eigenen Jagd- und Fischereibestimmungen machen, weil die klimatischen und geographischen Besonderheiten in den unterschiedlichen Gebieten sich vollkommen unterscheiden würden: „Sizilien und Südtirol könnten unterschiedlicher nicht sein. Flora und Fauna kann man nicht vergleichen, deshalb ist in der Praxis auch nicht möglich, vom Brenner bis nach Sizilien das gleiche Gesetz anzuwenden.“

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