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Finanzgesetz: Land beharrt auf eigenen Regelungen

In gleich mehreren Punkten hat die Regierung das Finanzgesetz des Landes angefochten, die Landesregierung hat heute (27. Februar) allerdings entschieden, auf ihren Regelungen zu beharren. Betroffen sind etwa die Artikel zu den Befreiungen von der Einkommenssteuer IRPEF, zur Senkung der Kfz-Steuer sowie zu den Lkw-Hauptuntersuchungen.

Die Landesregierung hat heute zwar noch keinen formellen Beschluss gefasst, für welche Artikel sie sich in das Verfahren vor dem Verfassungsgericht einlassen will, für einige ist die Entscheidung allerdings bereits gefallen. Dies gilt etwa für jenen Passus, der es den Besitzern von Lkws ermöglicht, die Revision ihrer Fahrzeuge in dazu berechtigten Werkstätten vor Ort durchführen zu lassen, anstatt zentral in Bozen. "Dieser Passus bringt eine Menge an Erleichterung, spart Kosten und Umwegverkehr und trotzdem hat ihn die Regierung angefochten", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute. Die Landesregierung will allerdings auf der Regelung beharren. "Selbstverständlich werden wir uns hier in das Verfahren einlassen, schließlich haben wir in diesem Bereich primäre Zuständigkeit", so Durnwalder.

Ebenfalls ins Verfahren einlassen wird man sich, um die IRPEF-Befreiungen für Familien und Bezieher geringer Einkommen zu verteidigen. "Das Verfassungsgericht hat in dieser Sache bereits im Vorjahr zu unseren Gunsten entschieden, weshalb es kaum verständlich ist, dass der Staat den Passus noch einmal anficht", erklärt der Landeshauptmann. Das selbe gelte auch für die Reduzierung der Kfz-Steuer, die Rom ebenfalls angefochten hat, die das Land allerdings verteidigen wird.

Rechtlich noch einmal eingehend zu prüfen, ist dagegen die Verteidigung zweier weiterer Artikel. Im ersten geht es um die Zusammenlegung von Führungspositionen in Land und landeseigenen Institutionen, im zweiten um die Vergabe von Konzessionen für kleine Wasserkraftwerke. Für diese hatte die Landesregierung den Nachweis der Grundverfügbarkeit als Bedingung für die Zuweisung der Konzession vorgesehen, der Staat hat diesen Artikel im Finanzgesetz allerdings angefochten. "Wir sind nach wie vor der Meinung, dass eine solche Koppelung notwendig ist, weil eine Enteignung bei Kleinkraftwerken für uns nicht in Frage kommt", so Durnwalder. Dies vor allem, weil ein öffentliches Interesse an solchen Kleinkraftwerken schwer nachzuweisen sei.

Auch in der nächsten Sitzung wird sich die Landesregierung demnach mit der Einlassung auf das Verfahren zur Verteidigung der Finanzgesetz-Artikel befassen. "Dann sollten die rechtlichen Fragen geklärt sein und wir können einen formellen Beschluss fassen", so der Landeshauptmann heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.

chr

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