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Pflegegeld - Einstufungsinstrument getestet

LPA - Da die Einstufung ausschlaggebend für die Höhe des ausgezahlten Pflegegeldes ist, ist ein verlässliches Einstufungsinstrument grundlegend. Der von der Dienststelle für Pflegeeinstufung der Landesabteilung Familie und Sozialwesen verwendete V.I.T.A.-Erhebungsbogen wurde im vergangenen Jahr wissenschaftlich getestet und die Ergebnisse nun in einem Fachseminar Vertretern des Gesundheitswesens, des Verbandes der Seniorenwohnheime, des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit und des Arbeitskreises Eltern Behinderter vorgestellt.

Bei Einführung der Pflegesicherung im Jahr 2008 wurden im Gesetz vier Pflegestufen vorgesehen. Die Pflegestufe ergibt sich aufgrund der festgestellten Pflege und des Betreuungsbedarfs. Seitdem wurden landesweit gut 37.500 Einstufungen von den geschulten Einstufungsteams vorgenommen, die in einem Gespräch und mit Hilfe des VITA-Bogens den Pflegebedarf in Stunden ermitteln. V.I.T.A. steht für „valutazione integrata dei tempi assistenziali“.

Jeder Hausbesuch des Einstufungsteams zur Abklärung des Pflege- und Betreuungsbedarf dauert rund eineinhalb Stunden. Im Jahr 2011 wurden 6556 Einstufungen durchgeführt, wobei 3082 Ersteinstufungen 2602 Wiedereinstufungen und 872 Überprüfungen waren.

Je nach anerkanntem Pflegebedarf werden monatlich an die Pflegebedürftigen zwischen 535 und 1800 Euro ausbezahlt. Gerade im psychosozialen Bereich, ist die Erhebung des Bedarfs nicht immer einfach.

Der Dienst für Pflegeeinstufung der Landesabteilung Familie und Sozialwesen hat nun gemeinsam mit der privaten Nordtiroler Universität für Gesundheitswissenschaften UMIT getestet, wie sich das verwendete Einstufungsinstrument in der Praxis bewährt hat. Zu diesem Zweck wurden 2011 bei 122 Personen eine Doppeleinstufung vorgenommen: Nach der Einstufung durch ein Einstufungsteams wurde innerhalb von sieben Tagen nochmals von einem zweiten Team eine Einstufung vorgenommen. Überprüft wurde jeweils die Übereinstimmung des erhobenen Pflegebedarfs in allen Bereichen des täglichen Lebens, wie Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Ausscheidung, Mobilität und psychosoziales Leben.

Das Ergebnis: Beim anerkannten Pflegebedarf in Stunden konnte eine Übereinstimmung von einem Wert von 0,826 erreicht werden. Dieser statistische Wert entspricht einer fast perfekten Übereinstimmung. Bei den Übereinstimmungen der Pflegestufen war der Wert etwas niedriger, da dabei manchmal wenige Stunden über eine Stufe entscheiden können. Die Gründe für die abweichenden Schätzungen liegen laut den wissenschaftlichen Begleiterinnen und Universitätsprofessorinnen der UMIT Daniela Deufert und Elfriede Fritz unter anderem auch in den unterschiedlichen Angaben von Seiten der pflegebedürftigen Personen und ihren Betreuern. „Die erste Einschätzung war ausschlaggebend für die Entscheidung über das Pflegegeld. Daher bestand bei der zweiten Einschätzung ein paar Tage später nicht unbedingt mehr dieselbe Motivation von Seiten der Antragsteller“, so die wissenschaftlichen Begleiterinnen.

Aus wissenschaftlicher Sicht geben Deufert und Fritz grünes Licht für den verwendeten V.I.T.A.-Erhebungsbogen. „Aus anderen Studien wissen wir, dass eine Übereinstimmung von 100 Prozent nicht realistisch ist“, sagt Professorin Fritz. „Anhand der ermittelten statistischen Werte können wir den V.I.T.A.-Erhebungsbogen als zuverlässiges Verfahren nach wissenschaftlichen Maßstäben bewerten und für die Pflegegeldeinstufung empfehlen“, so Fritz.

 

 

SAN

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