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Landesregierung genehmigt Entwurf neuer Handelsordnung

Grünes Licht von der Landesregierung gab's heute (13. Februar) für den Entwurf einer neuen Handelsordnung, mit der Südtirols Handelspolitik mit den neuen Vorgaben der Regierung Monti in Einklang gebracht werden soll. Dier Kernpunkte der neuen Ordnung sind ein einfacherer Tätigkeitsbeginn, eine weitgehende Liberalisierung des Handels in den Ortszentren und eine restriktive Handelspolitik in den Gewerbegebieten.

"Wir können uns den Grundsätzen, die die Regierung Monti für den Handel vorgegeben hat, nicht gänzlich verschließen, wollen aber auch unsere über Jahrzehnte verfolgte Handelspolitk nicht einfach über Bord werfen", betonte heute Landeshauptmann Luis Durnwalder nach der Sitzung der Landesregierung, bei der - auch im Austausch mit Vertretern von Gemeinden und Handel - ein Kompromiss zwischen den von Durnwalder genannten Polen gefunden werden konnte. Der Kompromiss baut dabei auf drei Säulen auf: einem verkürzten Iter bei Tätigkeitsbeginn, einer Abschaffung der Kontingentierung sowie unterschiedlichen Regelungen je nach urbanistischer Widmung einer Zone.

Was die Aufnahme einer Handelstätigkeit betrifft, so übernimmt die Landesregierung die Vorgaben der Regierung Monti. So wird es künftig keine Lizenzen mehr geben, vielmehr muss der Gemeinde nur noch der Tätigkeitsbeginn mitgeteilt werden. Diese hat dann 60 Tage Zeit zu überprüfen, ob die Voraussetzungen (Ausbildung, Hygiene, Arbeitssicherheit, etc.) gegeben sind, und kann sich nur bei einem Fehlen dieser Voraussetzungen gegen die Handelstätigkeit stemmen. Neben den Lizenzen fällt auch jegliche Art der Kontingentierung von Verkaufsflächen, wie sie bisher etwa mit den Handelsplänen gegeben waren.

Als dritte Säule nannte Landeshauptmann Durnwalder heute die unterschiedlichen Regelungen in den unterschiedlichen Zonen. So gilt für die Ortszentren eine weitgehende Liberalisierung. "Hier fallen alle Einschränkungen, auch weil wir dadurch die Zentren weiter beleben können", so Durnwalder. Demnach könne auch in Wohnhäusern Handel betrieben werden, werde die Handelstätigkeit aber aufgegeben, müsse wieder das ursprünglich geltende Kubaturverhältnis von 60 (Wohnbau) zu 40 Prozent (Handel, Dienstleistungen) respektiert werden. 

Weit restriktiver sieht die Lage im landwirtschaftlichen Grün aus, wo nur gehandelt werden kann, was dort produziert wird bzw. an eine Struktur im landwirtschaftlichen Grün gebunden ist (etwa an einen Radweg oder einen Golfplatz). Und auch in Gewerbegebieten wird die bisherige Regelung kaum gelockert. Künftig wird es Detailhandel in Gewerbegebieten nur in fünf Bereichen geben, und zwar im Handel mit Autos, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, Möbeln, Getränken in Großpackungen sowie Baumaterialien. "Alles andere darf in Gewerbegebieten auch weiterhin nicht gehandelt werden", so der Landeshauptmann.

Was darüber hinaus die Öffnungszeiten-Regelungen betrifft, so ist die Landesregierung der Meinung, weiter klare Regeln vorzugeben. "Der Entwurf sieht vor, dass die Landesregierung zur Verfolgung bestimmter Ziele die Öffnungszeiten regeln darf", so Durnwalder, der eine ähnliche Regelung vor Augen hat, wie sie die Landesregierung bereits vor ein paar Wochen getroffen hat: mit einer klaren Vorgabe zur Sonntagsöffnung etwa. "Ich hoffe, dass dieser Entwurf vom Landtag verabschiedet und von Rom nicht angefochten wird", so der Landeshauptmann heute. Die Gefahr für letzteres sei durchaus gegeben. "Wir sind sehr weit gegangen, um die gewachsene Handelsstruktur in Südtirol zu schützen", so Durnwalder.

chr

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