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LH-Stv. Berger in Rom: Aussetzung der Almhütten-Erfassung verlangt

Im Gefolge der Einführung der Gebäudesteuer IMU sollen künftig auch alle Heuschupfen und Almhütten erfasst werden. Die Regionen haben sich heute (2. Februar) in Rom vehement gegen diese Forderung der Regierung ausgesprochen. "Wir haben uns darauf geeinigt, eine Aussetzung zu verlangen, um eine bessere Lösung mit der Regierung zu finden", so Landeshauptmann-Stellvertreter Hans Berger.

Der Landeshauptmann-Stellvertreter hatte die Landesregierung heute in der Konferenz der Regionen-Präsidenten in Rom vertreten, um gemeinsam mit den anderen Regionen einen Weg zu finden, die Kataster-Erfassung der kleinen und kleinsten Almgebäude zu verhindern. Es gehe, so Berger, nicht darum, Schlupflöcher für Bauern zu finden, wenn es um die Bezahlung der neuen Gebäudesteuer IMU gehe. "Wir reden hier auch nicht von Wohngebäuden, wir reden nicht von Wirtschaftsgebäuden oder Urlaub-am-Bauernhof-Wohnungen", erklärt der Landeshauptmann-Stellvertreter. Vielmehr gehe es um die zahlreichen kleinen Almhütten und Heuschupfen, die bis dato nicht im Gebäudekataster eingetragen werden mussten, also erst erfasst werden müssten, damit überhaupt die Basis für eine IMU-Berechnung vorhanden wäre.

Diese Erfassung aber stellt ein ernsthaftes bürokratisches Problem dar. "Man kann sich vorstellen, was für Aufwand es wäre, wenn auf einen Schlag 30.000 Gebäude in den Kataster eingetragen werden müssten", erklärt Berger. Ein Aufwand übrigens, der sich nicht nur auf die Katasterämter beschränkt. "Für die Eintragung müssen die Pläne des Gebäudes vorliegen, dazu eventuelle Teilungspläne und all die anderen technischen Unterlagen, die erforderlich sind", so der Landeshauptmann-Stellvertreter. Die Erfassung einer Heuschupfe oder einer Almhütte würde demnach mit rund 2000 Euro an Kosten zu Buche schlagen. "Nimmt man diese Summe mal 30.000 kommt man auf einen finanziellen Gesamtaufwand in Höhe von 60 Millionen Euro, der notwendig ist, um die Voraussetzungen für die Bezahlung der IMU zu schaffen", erklärt Berger.

Nachdem die Höhe der fälligen IMU auf der Grundlage des Kataster-Ertragswerts berechnet wird, dieser bei Schupfen oder Almhütten aber denkbar niedrig ist, würde auch das daraus resultierende IMU-Aufkommen entsprechend niedrig ausfallen. "Die Kosten-Nutzen-Rechnung geht demnach auch für die öffentliche Hand in keinem Fall auf", so der Landeshauptmann-Stellvertreter. Ähnlich sehen dies auch die anderen Regionen, mit denen sich Berger heute darauf verständigt hat, von der Regierung die Aufnahme von Verhandlungen zu verlangen. "Es geht darum, eine für alle tragbare Lösung zu finden", so der Landeshauptmann-Stellvertreter. In der Zwischenzeit solle die von der Regierung getroffene Regelung zu Eintragungs- und IMU-Pflicht auf Eis gelegt werden.

chr

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