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Senioren-Führerscheine: Verlängerung für 95 Prozent der über 80-Jährigen

LPA - Über die Arbeit der für Führerscheine zuständigen Ärztekommission des Südtiroler Sanitätsbetriebs hat sich Sozial- und Gesundheitslandesrat Richard Theiner informiert. Im Mittelpunkt seines Besuches beim Dienst für Rechtsmedizin stand die Führerscheinerneuerung für betagte Menschen, die der Staat mit der neuen Straßenverkehrsordnung vor eineinhalb Jahren neu geregelt hat.

LR Theiner hat sich über beim zuständigen Sanitätsdienst über die Führerscheinverlängerung für Senioren informiert

Seit über eineinhalb Jahren müssen über 80-Jährige alle zwei Jahre ihre Fahrtüchtigkeit vor einer Ärztekommission beweisen. Die staatliche Verkehrsordnung von 2010 schreibt neben medizinischen Untersuchungen, einen verkehrspsychologischen Test sowie die Visite der Ärztekommission vor. Trotz dieser strengen Vorgaben wurden 2011 in Südtirol die Führerscheine von 95 Prozent der Senioren verlängert.

Ein genaues Bild der Situation machte sich kürzlich Sozial- und Gesundheitslandesrat Richard Theiner bei einem Besuch am Sitz der Ärztekommission in der Bozner Galileo-Galilei-Straße. Landesverkehrspsychologe Max Dorfer legte die diesbezüglichen Zahlen vor: Demnach haben im vergangenen Jahr rund 1.800 Senioren den Dienst aufgesucht, um den Führerschein verlängern zu lassen. Dazu muss neben dem ärztlichen Zeugnis des Hausarztes und etwaigen fachärztlichen Bescheinigungen ein verkehrspsychologischer Test absolviert werden. Bei positiver Beurteilung erteilt die dreiköpfige Ärztekommission die Fahrerlaubnis für ein oder zwei Jahre.

"Viele Senioren haben sich in der letzten Zeit an uns gewandt, da die Verlängerung ihres Führerscheins mit viel höherem zeitlichen Aufwand und höheren Kosten als früher verbunden ist", so Landesrat Theiner. Dass trotz der Verschärfung 95 Prozent der über 80-Jährigen weiterhin als fahrtüchtig erklärt werden, bewertet Landesrat Theiner positiv.  

Verunsichert fühlen sich die Senioren vor allem beim verkehrspsychologischen Test. Durch den etwa 45-minütigen Test werden Reaktionsschnelligkeit und Wahrnehmung ermittelt. "Der Test erfolgt am Computer", erklärt der Verkehrspsychologe, "wobei keinerlei Computerkenntnisse vorausgesetzt werden. Auch können die verschiedenen Aufgaben vorher mehrmals probiert werden." Wer den verkehrspsychologischen Test nicht besteht, kann den Test nach einigen Monaten wiederholen. In der Zwischenzeit darf der Betroffene allerdings nicht mit dem Auto fahren. Die Verlängerungsdauer hängt vom Gesundheitszustand ab und liegt im Ermessen der Ärztekommission. "Ein Großteil, nämlich 69 Prozent der Senioren, erhält die Verlängerung für zwei Jahre", so Giovanna Zanirato, Primarin des Dienstes für Rechtsmedizin. Die Rechtsmedizinerin rät allen Senioren, die ihren Führerschein erneuern wollen, sich zwei bis drei Monate vor Fälligkeit zur verkehrspsychologischen Visite anzumelden, auf jeden Fall aber bevor der Führerschein verfallen ist."

Was die zentrale Dienststelle beziehungsweise die Kritik daran angeht, verweist der Landesrat auf die Kostenfrage: "Den Dienst in den Bezirken anzubieten, brächte Mehrkosten mit sich, die der Sanitätsbetrieb nicht übernehmen kann. Falls die Bezirksgemeinschaften bereit sind, den Dienst zu finanzieren, kann die Untersuchung durch Verkehrspsychologen und Ärztekommission auch in den einzelnen Bezirken erfolgen."

jw

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