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Beiträge im sozio-sanitären Bereich: Bis 31. Januar ansuchen

LPA - Vereinigungen, die in Südtirol tätig sind und das Ziel haben, die Bürger zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Gesundheit zu erziehen, werden vom Land unterstützt. Die Beitragsgesuche müssen bis zum 31. Januar 2012 im Landesamt für Krankenhäuser abgegeben werden.

Alle in Südtirol tätigen Vereinigungen, aber auch Personen, die in Südtirol ihren Wohnsitz haben, deren Ziel es ist, die Bürger zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem individuellen und kollektiven Gesundheitszustand zu erziehen, und die die Beseitigung von Gesundheitsrisiken, die Betreuung in Fällen, die im Zusammenhang mit dem Ausbrechen und Anhalten von Krankheiten stehen, und die den Schutz der Familien vorantreiben, können um einen Beitrag für Investitionen oder für laufende Spesen im sozio-sanitären Bereich ansuchen. Die gesetzliche Grundlage für die Beitragsvergabe gilt das Landesgesetz Nr. 2 vom 15. Januar 1977.

Die Gesuche für das Jahr 2012 müssen innerhalb 31. Januar 2012, um 12 Uhr, in Papierform im Landesamt für Krankenhäuser, Kanonikus Michael Gamper-Straße 1, in Bozen (3. Stock, Zimmer 366) abgegeben werden. Telefonische Auskünfte werden unter den Rufnummern 0471 418050 oder 0471 418064 erteilt.  

Die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Formulare für das Ansuchen finden sich im Internet unter www.provinz.bz.it/de/dienste/dienste-kategorien.asp?bnsvf_svid=1004781.

SAN

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