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Gesetzentwurf zum Bestattungswesen verabschiedet - LR Theiner: "Neuerungen bestmöglich mit Traditionen verbinden"

LPA - Auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Richard Theiner hat der Südtiroler Landtag heute (13. Jänner) den Gesetzentwurf zum Bestattungswesen verabschiedet. "Es ist unser Bestreben, die Neuerungen im Bestattungswesen bestmöglich mit den ortsüblichen Gebräuchen und Traditionen zu verbinden", erklärt dazu Landesrat Theiner.

Das neue Bestattungsgesetz sieht erhebliche Vereinfachungen auf bürokratischer und technischer Ebene vor. So ist für die Ausstellung der Sterbeurkunde von nun an ein einziger Arzt zuständig und überholte Bestimmungen, wie etwa die Vorschrift zur Überführung des Leichnams in doppelten Zinn- und Holzsärgen oder die Verabreichung der Formalinspritze in den Sommermonaten, wurden abgeschafft.

Zudem sind die Bestimmungen für Feuerbestattungen angepasst worden. Neu ist die Möglichkeit, die Asche eines Verstorbenen zu verstreuen oder im Familienkreis aufzubewahren. Das Landesgesetz erfüllt hier die Aufgabe, die vom Staatsgesetz offen gelassenen Bestimmungen bezüglich der konkreten Umsetzung zu präzisieren. "Ziel dabei ist es, die Freiheit und den Willen des Einzelnen bestmöglich mit der Würdigung und Erinnerung durch die Gemeinschaft zu vereinbaren", betont Landesrat Richard Theiner.

So sieht das Landesgesetz vor, dass die Beisetzung der Urne in abbaubarem Material im Familiengrab erfolgen kann und dass auf jedem Friedhof die Tafeln mit dem Namen der Verstorbenen, deren Asche verstreut wurde oder anderweitig aufbewahrt wird, aufgezeigt werden. "Die dem Landesgesetz folgenden Durchführungsbestimmungen werden die Einzelheiten regeln und darin wird es auch genaue Regeln zur Verstreuung der Asche geben", so Landesrat Theiner abschließend.

mpi

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