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Rückvergütung bei Patienten mit Privatversicherung

LPA - Patienten, die sich in Privatkliniken behandeln lassen, können weiterhin grundsätzlich mit einer Rückvergütung durch die öffentliche Hand rechnen. Ein eigener Punkt betrifft dabei die Patienten, die über eine private Krankenversicherung verfügen.

Um Unklarheiten in Bezug auf die Rückvergütung für Patienten mit Privatversicherung, die sich in Privatkliniken behandeln lassen, zu beseitigen, weist das Ressort für Gesundheit, Familie und Sozialwesen darauf hin, dass die von der Landesregierung verabschiedete Neuregelung folgendes vorsieht: Die Rückvergütung kann grundsätzlich nur ein Patient in Anspruch nehmen, der nicht privat krankenversichert ist. Falls ein Patient privat krankenversichert ist, aber die private Krankenversicherung kommt nicht bzw. nicht für den gesamten Kostenbetrag einer Behandlung auf, erhält der Antragsteller den Fehlbetrag bis zu dem von der Landesregierung festgelegten Höchsttarif erstattet.

SAN

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