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EEVE: Über 110.000 Erklärungen im ersten Jahr

LPA - Seit 1. September 2011 ist die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE Voraussetzung, um bestimmte Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu können. Genau 110.651 Erklärungen wurden bis Jahresende 2011 abgegeben. Ab 2013 soll die EEVE auch für Leistungen im Wohnbau Anwendung finden.

Die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE dient dazu, Einkommen und Vermögen nach einheitlichen Kriterien zu erfassen, um Leistungen zielgerichtet zu vergeben. So müssen Bürger, die um das Familiengeld des Landes oder der Region, um Ticketbefreiung für Bedürftige, um Rückerstattung der Ausgaben für zahnärztliche Prothesen, um Tarifbeteiligung für Sozialdienste sowie um Finanzielle Sozialhilfe ansuchen, seit 1. September neben dem eigentlichen Ansuchen auch die EEVE-Erklärung vorlegen.

Richard Theiner, der in der Landesregierung für das Gesundheits- und Sozialwesen zuständig ist, zieht Bilanz zum Jahresbeginn Bilanz über vier Monate EEVE: "An dem breit angelegten System EEVE sind viele Partner beteiligt, unter anderen Gewerkschaften, Verbände und die Sprengel. Anfängliche technische und organisatorische Herausforderungen konnten dank der guten Zusammenarbeit aller überwunden werden."

Für 2012 rechnet die Landesverwaltung mit noch mehr EEVE-Erklärungen: nämlich mit rund 150.000. Bereits seit Anfang dieses Jahres kommt die EEVE auch für die Rückvergütung von Krankenhausaufenthalten in privaten Einrichtungen zur Anwendung. Zudem sollen neben dem Sozial- und Gesundheitswesen weitere Schlüsselbereiche miteinbezogen werden. Sowohl für die Wohnbauförderung als auch für die Mieten für Wohnungen des Wohnbauinstituts soll ab 2013 die EEVE verpflichtend sein. Außerdem soll die EEVE auch auf die Inanspruchnahme der Leistungen der Gemeinden ausgedehnt werden. "Je mehr Bereiche die EEVE-Erklärung integrieren, desto mehr verringert sich der bürokratische Aufwand für die Bürger. Denn die EEVE-Erklärung muss nur einmal jährlich abgegeben werden und gilt dann für alle Gesuche, die in jenem Jahr eingereicht werden", so Gesundheits- und Soziallandesrat Theiner.

Die EEVE-Erklärung kann jederzeit, auf jeden Fall aber vor Abgabe eines Gesuches, bei den Sozialsprengeln, Gesundheitssprengel, Patronaten und Steuerbeistandszentren eingereicht werden. Um den Bürgern künftig auch diesen Weg zu ersparen, wird derzeit an einer Online-Abgabe der EEVE gearbeitet.

jw

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