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Anträge für den Einsatz eines freiwilligen Sozialdieners bis 31. Jänner

LPA - Bis zum 31. Jänner bleibt Organisationen und Institutionen Zeit, im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten in Bozen um den Einsatz von freiwilligen Sozialdienern anzusuchen.

Der freiwillige Sozialdienst kann acht Monate, 16 Monate oder maximal 24 Monate dauern. Bei reduzierter Dauer (acht oder 16 Monate) ist der Einsatz mit einem entsprechenden Antrag auf weitere acht Monate bzw. 16 Monate verlängerbar. Das Ausmaß des wöchentlichen Einsatzes für Sozialdienst Leistende beträgt 40, 30 oder 20 Stunden. Für den freiwilligen Sozialdienst ist eine monatliche Rückvergütung von 450 Euro bei einem Einsatz von 40 Wochenstunden, bei 30 Wochenstunden 400 Euro und bei 20 Wochenstunden 360 Euro vorgesehen.

Zu den Bereichen, in denen freiwillig Sozialdienst Leistende eingesetzt werden können gehören: gesundheitliche und soziale Fürsorge, Wiedereingliederung in die Gesellschaft sowie andere soziale Vorhaben, insbesondere Notstandshilfe, Bildung, Jugendarbeit und Kulturförderung, Schutz der Umwelt und des Kulturgutes, Zivilschutz, Verbraucherschutz, Entwicklungszusammenarbeit und Friedenseinsätze sowie Freizeitgestaltung und Sporterziehung.

Freiwillig Sozialdienst Leistende beschäftigen können öffentliche und private Einrichtungen und Organisationen, die eine mindestens dreijährige kontinuierliche Tätigkeit in einem dieser Tätigkeitsbereiche aufweisen. Sie dürfen keine Gewinnabsicht verfolgen und müssen die Organisationsfähigkeit und Einsatzmöglichkeit in Bezug auf die geplanten Projekte und Vorhaben besitzen.

Freiwilligen Sozialdienst leisten können Personen, die mindestens 28 Jahre alt sind, ihren ständigen Wohnsitz in Südtirol haben und die italienische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen.

Im heurigen Jahr fällt der erste Termin zur Einreichung von Anträgen für den Einsatz eines freiwilligen Sozialdieners auf den 31. Jänner 2012. Die Anträge können beim Landesamt für Kabinettsangelegenheiten, Palais Widmann, Crispistraße 3, in Bozen eingereicht werden.

Weitere Informationen gibt es im Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/zivildienst-sozialdienst.

SAN

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