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Finanzgesetz ab 28. Dezember in Kraft

Am 28. Dezember tritt das Finanzgesetz des Landes in Kraft und damit sind auch jene Entlastung von Familien und Unternehmen anwendbar, die die Landesregierung auf den Weg gebracht hat. Sie betreffen die Einkommenssteuer IRPEF sowie die Wertschöpfungssteuer IRAP und federn die Steuererhöhungen, die das römische Sparpaket mit sich bringt, so gut es geht ab.

Das Sparpaket der Regierung Monti sieht eine Anhebung des IRPEF-Zuschlags von 0,9 auf 1,23 Prozent vor. "Diese Erhöhung müssen wir leider auch in Südtirol anwenden, sie wirkt sich bei uns aber weniger gravierend auf Einkommensschwache und Familien aus, weil wir mit Befreiungen und Steuerabzügen gegensteuern", so Finanzlandesrat Roberto Bizzo. So gilt die Befreiung vom IRPEF-Zuschlag künftig nicht mehr nur für Einkommen bis 12.500 Euro, sondern bis 15.000 Euro jährlich. Zur Entlastung von Familien wurde zudem ein Steuerabzug von 252 Euro für jedes zu Lasten lebende Kind vorgesehen, und zwar für Einkommen bis 70.000 Euro.

Neuerungen hält das Sparpaket aus Rom auch für die IRAP bereit, nachdem es verschiedene Steuerbegünstigungen und -entlastungen für die Arbeitskosten vorsieht. Dies gilt auch für jene Unternehmen, die junge Arbeitskräfte und Frauen einstellen. "Diese Maßnahmen ergänzen jene, die wir in unserem Finanzgesetz zur Ankurbelung der Wirtschaft vorgesehen haben", so Bizzo, der unterstreicht, dass der IRAP-Satz in Südtirol auf 2,98 Prozent verbleibe, während er auf Staatsebene 3,9 Prozent betrage.

"Vorbildliche" Unternehmen können den Satz zudem auf 2,5 Prozent senken, wenn sie in strukturschwachen Gebieten produzieren und investieren, die Produktion steigern (um mindestens fünf Prozent) und gleichzeitig zusätzliche Arbeitsplätze schaffen (um mindestens zehn Prozent), die Produktion und die Exportquote (um fünf Prozent) anheben, in Forschung und Entwicklung investieren oder Energie aus erneuerbaren Quellen gewinnen. Ein besonderes Augenmerk gilt darüber hinaus der Ökologie und der Green Economy, die besonders gefördert werden. So gilt für Unternehmen, die Forschung und Entwicklung zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen betreiben ein IRAP-Steuersatz von nur mehr zwei Prozent. Für Konzessionärbetriebe, Versicherungen und Banken sieht das Landesfinanzgesetz hingegen die Anwendung der vom Staat vorgegebenen Steuersätze vor.

chr

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