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Beiträge im sozio-sanitären Bereich: Ansuchen bis 31. Januar 2012

LPA - Vereinigungen, die in Südtirol tätig sind, und das Ziel haben, die Bevölkerung zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Gesundheit zu erziehen, können Beiträge erhalten. Der Einreichtermin ist der 31. Januar 2012.

Alle in Südtirol tätigen Vereinigungen, aber auch Personen, die in Südtirol ihren Wohnsitz haben, deren Ziel es ist, die Bürger zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem individuellen und kollektiven Gesundheitszustand zu erziehen, und die die Beseitigung von Gesundheitsrisiken, die Betreuung in Fällen, die im Zusammenhang mit dem Ausbrechen und Anhalten von Krankheiten stehen, und die den Schutz der Familien vorantreiben, können um einen Beitrag für Investitionen oder für laufende Spesen im sozio-sanitären Bereich ansuchen. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Landesgesetz Nr. 2 vom 15. Januar 1977.

Die gesetzlichen Bestimmungen sowie die notwendigen Formulare für das Ansuchen finden sich im Internet unter www.provinz.bz.it/de/dienste/dienste-kategorien.asp?bnsvf_svid=1004781.

Die Gesuche für das Jahr 2012 müssen innerhalb 31. Januar 2012, 12.00 Uhr, in Papierform im Landesamt für Krankenhäuser, Kanonikus Michael Gamper-Straße 1, in Bozen (3. Stock, Zimmer 366) abgegeben werden. Telefonische Auskünfte werden unter den Rufnummern 0471 418050 oder 0471 418064 erteilt.  


mpi

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