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Landesregierung diskutiert neues Wohnbaugesetz

Eine ganze Reihe von Änderungen will die Landesregierung am geltenden Wohnbaugesetz vornehmen. Sie hat deshalb heute (12. Dezember) den entsprechenden Änderungsentwurf besprochen, der eine schnellere Ausweisung von Wohnbauflächen ebenso vorsieht, wie neue Regeln der Zuweisung von Wohnungen sowie eine Zusammenlegung (und Deckelung) von Wohn- und Mietgeld.

Erstes Problem, das die Landesregierung mit der Anpassung des Wohnbaugesetzes lösen will, sind fehlende Flächen, auf denen Sozialwohnungen oder Wohnungen für den Mittelstand entstehen können. "Wir haben bereits ein beschleunigtes Verfahren für die Ausweisung solcher Flächen vorgesehen, dieses sieht aber vor, dass das Einvernehmen von Gemeinden und Raumordungskommission eingeholt werden muss, bevor eine beschleunigte Ausweisung vorgenommen werden kann", so Landeshauptmann Luis Durnwalder, der ergänzt: "Wir haben leider aber die Erfahrung machen müssen, dass das notwendige Einvernehmen die Vorhaben meist blockiert." Deshalb soll im neuen Gesetz aus dem Einvernehmen die Regelung eines Anhörens von Gemeinden und Raumordnungskommission werden.

In diesem Zusammenhang brachte Durnwalder heute das Problem in der Stadt Bozen auf, wo die geplante Ausweisung von Flächen für den Bau von 300 Mittelstandswohnungen die Gefahr einer Regierungskrise mit sich begracht hat. "Wir haben in Bozen auch schon den alternativen Weg des Ankaufs von Wohnungen eingeschlagen", so der Landeshauptmann. Nur habe die vom Landtag festgesetzte Höchstgrenze von 2300 Euro pro Quadratmeter dazu geführt, dass sich niemand an einem Verkauf interessiert gezeigt habe. "Um den selben Preis zu bauen, wenn die Flächen da sind, wäre allerdings möglich", so Durnwalder. Zunächst wolle man, so der Landeshauptmann, abwarten, wie die noch laufenden Ausschreibungen ausgingen. "Eventuelle Vorschläge werden wir der Gemeinde vorlegen und uns danach noch einmal in der Landesregierung mit dem Problem beschäftigen", erklärte der Landeshauptmann.

Die fehlenden Flächen sind nicht das einzige Problem, das man durch die Anpassung des Wohnbaugesetzes aus der Welt schaffen will. Vielmehr soll auch ein Passus eingefügt werden, der Antragstellern mit einem Familienmitglied mit Behinderung höhere Wohnbaubeiträge garantieren soll. Darüber hinaus soll auch die Zuweisung von Wohnungen neu geregelt werden. So sollen nicht mehr nur Antragsteller aus der jeweiligen Gemeinde berücksichtigt werden, sondern auch solche aus angrenzenden Gemeinden.

Neuerungen hält die Gesetzesnovelle auch in Sachen Wohngeld bereit. Dieses soll nicht nur bei künftig 4800 Euro pro Jahr gedeckelt (bisher waren es 6000 Euro), sondern auch mit dem Mietgeld zusammengelegt werden. "So vermeiden wir Doppelgleisigkeiten und können den realen Bedarf besser ermitteln", so Durnwalder, der heute auch betonte, dass diese Leistung künftig eine soziale sei, also nicht mehr vom Wohnbau-, sondern vom Sozialressort des Landes verwaltet werde. Die Zusammenlegung soll ab Anfang 2013 Gültigkeit haben.

Festgeschrieben werden soll schließlich auch, dass künftig nicht nur getrennte Ranglisten für den sozialen Wohnbau für EU- sowie Nicht-EU-Bürger existieren, sondern dass auch die für jede Rangliste verfügbaren Finanzmittel bindend sein sollen. "Der Bezug der Gelder in einer bestimmten Höhe ist damit kein individuelles Recht mehr", so der Landeshauptmann. Vielmehr hänge die Höhe der Bezüge davon ab, wie viele Antragsteller sich bis zu einem bestimmten Termin meldeten, sodass die verfügbaren Mittel auf diese aufgeteilt werden könnten. "So erreichen wir die nötige Planungssicherheit und verhindern, dass wir für diesen Bereich immer mehr und mehr ausgeben müssen", so Durnwalder.

chr

Landeshauptmann Durnwalder zur Wohnungssituation in Bozen

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