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Vorschläge für Arbeitsverdienststerne einreichen

Anlässlich de Festes der Arbeit am 1. Mai werden alljährlich die Arbeitsverdienssterne verliehen. Die Landesabteilung Arbeit erinnert daran, daß bis 31. Oktober entsprechende Namensvorschläge für die nächste Verleihung eingereicht werden können.

In den Genuß dieser Auszeichnung können Arbeiter, Angestellte und Führungskräfte von privaten und öffentlichen Unternehmen, von Genossenschaften, Gewerkschaften oder Unternehmerorganisationen kommen, die mindestens 50 Jahre alt sind und wenigstens 25 Jahre beschäftigt sind bzw. waren und die sich am Arbeitsplatz vorbildlich hervorgetan haben. Besonders berücksichtigt werden dabei Verdienste in der Arbeitssicherheit, in der Ausbildung von Nachwuchskräften oder in der Entwicklung  von Produkten und Arbeitsverfahren.

Vorschläge für die Verleihung des Arbeitsverdienststernes können von Betrieben, aber auch von den Arbeitnehmern selbst eingereicht werden, und zwar innerhalb 31. Oktober. Die für Südtirol vorgesehenen acht Auszeichnungen werden von einer Kommission in der Landesabteilung Arbeit vorgeschlagen und dem Arbeitsministerium in Rom unterbreitet. Die Verleihung erfolgt mit Dekret des Präsidenten der Republik.

Nähere Aukünfte: Arbeitsinspektorat in Bozen, Tel. 0471 412750

VA

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