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Bildungseinrichtungen: Akkreditierungsgesuch einreichen

LPA - Bildungseinrichtungen sollten mindestens die ersten beiden Seiten des Gesuchs um provisorische Akkreditierung bis zum Montag, 30. September 2002, bei der ESF-Dienststelle in Bozen einreichen, um bei den Ausschreibungen im heurigen Herbst Projekte einreichen zu können. Das restliche Dokumentmaterial kann bis zum Dienstag, 15. Oktober 2002, nachgereicht werden.



Die Dienststelle des Europäischen Sozialfonds macht die Südtiroler Bildungseinrichtungen darauf aufmerksam, dass sie ihr Gesuch um provisorische Akkreditierung bis zum 30. September bei der ESF-Dienststelle in Bozen einreichen sollten. Da viele Gesuchssteller aufgrund von Problemen mit dem Informatikprogramm Schwierigkeiten beim Ausdrucken der Dokumente im Internet hatten, müssen nur die beiden ersten Gesuchsseiten mit der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters des Ansuchens bis zum 30. September 2002 bei der ESF-Dienststelle eingereicht werden. Das restliche Dokumentmaterial kann bis zum Dienstag, 15. Oktober 2002, nachgereicht werden.

Die provisorische Akkreditierung ist Voraussetzung, um bei den Ausschreibungen im heurigen Herbst Projekte zur Aus- und Weiterbildung einreichen zu können. Alle Gesuche, die nach dem 30. September 2002 in der ESF-Dienststelle eingelangen, können erst für die nächsten Ausschreibungen in Betracht gezogen werden.

Weitere Informationen können direkt in der ESF-Dienststelle, Piavestraße 2 in Bozen eingeholt werden oder unter der Telefonnummer 0471413130.

SAN

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