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Straßenbrücken: Überprüfung kurz vor Abschluss, Kriterien für künftige Kontrollen

LPA - Mit den Belastungsproben auf den MeBo-Brücken, die in diesen Tagen durchgeführt werden, schließt die Landesabteilung Tiefbau und der Landesstraßendienst die Überprüfung der 1.700 in Landesbesitz befindlichen Brücken ab. Zudem wurden mit Beschluss der Landesregierung die Kriterien und die zeitlichen Abstände für die künftigen Kontrollen der Straßenbrücken festgelegt.

Kollaudierung einer Brücke in der Frizzi Au.

1.700 Brücken gibt es insgesamt in Südtirol. 950 davon befinden sich auf Landesstaßen, weitere 750 auf Staatsstraßen, die im Jahr 1998 in Landesbesitz übergegangen sind. Die Brücken sind unterschiedlichster Art und reichen von den kleinsten mit nur zwei Meter Spannweite bis hin zu den längsten Brücken in Südtirol mit 120 Meter Länge, wie jene in Aldein. 

Mit den Belastungsproben auf den MeBo-Brücken, die noch bis Mittwoch dieser Woche (23. November)  durchgeführt werden, findet die Kontrolle aller Straßenbrücken in Südtirol, mit der im Jahr 1994 begonnen worden war, ihren Abschluss. "Nun verfügen wir über eine Datenbank mit der detaillierten Dokumentation und Zustandsbeschreibung aller Brücken des Landes, auch der Brücken entlang von Staatsstraßen, die teilweise aus den 1930er Jahren stammen und zu denen wir nach der Übernahme keinerlei Unterlagen hatten", erklärt Umberto Simone, Koordinator des Brückendienstes der Landesabteilung Tiefbau. "Der Verkehr hat in den letzten Jahren zugenommen, daher ist es notwendig geworden, die Belastbarkeit gewisser Brücken, vor allem jener an stark befahrenen Strecken, an die heutigen Erfordernisse anzupassen, um einen reibungslosen Verkehr zu ermöglichen."

In einem zweiten Schritt wurde zudem an einem Konzept gearbeitet, für die Zukunft über ein System zu verfügen, das die Kontrolle der Brücken entsprechend ihrer Wichtigkeit und Nutzung regelt, damit auch die nötigen Mittel dafür bereitgestellt werden können. Auf staatlicher Ebene gab es bezüglich der Brückenkontrollen keine genauen Angaben, dort wird aber auf die Verantwortung der Verwaltung in diesem Bereich verwiesen. Daher hat der Landesstraßendienst in Zusammenarbeit mit der Landesabteilung Tiefbau ein Konzept ausgearbeitet, das am Montag, 14. November von der Landesregierung beschlossen worden ist.

Der Beschluss mit dem Titel "Technische Bestimmungen über die Abnahme und statische sowie periodische Kontrolle von Straßenbrücken" sieht die Erstellung und laufende Ajournierung einer Prioritätenliste vor. Die Liste umfasst mehrere Stufen, die sich nach Art und Häufigkeit der Kontrollen unterscheiden. Die Stufen reichen von der einfachsten Form, nämlich einer visuellen Kontrolle vier Mal im Jahr über eine umfassendere Kontrolle alle zwei Jahre bis hin zu einer profunden Kontrolle alle drei Jahre, je nach Wichtigkeit und Lage der Brücke. Eine ähnliche Vorgangsweise gibt es in Österreich und Deutschland. Durch diese Prioritätenliste werden die Kontrollen genau geregelt und der dafür nötige Zeit- und Geldaufwand zielgerichtet eingesetzt", freut sich Bautenlandesrat Florian Mussner.

mpi

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