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Integrations-Gesetz veröffentlicht - LR Bizzo: „Grundlage für Eingliederung“

Das Landesgesetz zur Integration ausländischer Bürgerinnen und Bürger, kurz Integrations-Gesetz, ist heute (8. November) im Amtsblatt der Region veröffentlicht worden und tritt somit in 15 Tagen in Kraft. Landesrat Roberto Bizzo, in der Landesregierung für die Einwanderung zuständig, betont bei dieser Gelegenheit, dass die Eingliederung ausländischer Mitbürger von der Politik gesteuert werden müsse und das neue Integrations-Gesetz die Grundlage dafür bilde.

Das Integrations-Gesetz, das der Landtag am 22. Oktober nach einer langen Nachtsitzung gutgeheißen hat, ist für Landesrat Bizzo ein "ausgeglichenes und gemäßigtes" Gesetz, das die Eingliederung der Einwanderer in die Südtiroler Gesellschaft möglich mache. In Kraft tritt das Gesetz in 15 Tagen, nachdem es heute im Amtsblatt der Region veröffentlicht worden ist.

Im neuen Gesetz sind zum ersten Mal alle Bereiche, die in Zusammenhang mit der Einwanderung stehen, einbezogen worden. Dabei habe man sich vom Grundsatz "Fördern und Fordern" leiten lassen, erklärt Landesrat Bizzo: „Einwanderer müssen begleitet und betreut werden, damit sie möglichst schnell Teil der Gemeinschaft werden. Sie müssen die Landessprachen sprechen, aber auch die Kultur, die Geschichte, die gesetzlichen Bestimmungen und die Besonderheiten Südtirols kennen und respektieren lernen.“

Grundsätzlich müsse man sich immer vor Augen halten, so Bizzo, dass die Einwanderung ein Phänomen sei, dem sich die Gesellschaft nicht entziehen könne: "Deshalb muss es unsere Aufgabe sein, die Einwanderung zu steuern. Dafür haben wir dieses Gesetz geschaffen."

ohn

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