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Regionales Familiengeld: jetzt ansuchen

LPA - Die Landesabteilung Familie und Sozialwesen erinnert daran, dass noch bis zum 31. Dezember für das regionale Familiengeld angesucht werden kann. Um Wartezeiten am Jahresende zu vermeiden, sollte das Ansuchen so früh wie möglich bei den Patronaten abgegeben werden.

Während für das Familiengeld des Landes seit September dieses Jahres nur mehr insgesamt einmal angesucht werden muss, muss der Antrag für das Familiengeld der Region weiterhin jährlich zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember bei den Patronaten neu eingereicht werden.

Zugleich mit dem Ansuchen um das Familiengeld des Landes und/oder der Region muss die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) abgegeben werden. Die EEVE kann bei den Patronaten oder bei den Steuerbeistandszentren (CAAF) erhoben werden. Der Dienst ist kostenlos.

mac

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