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Studienbeihilfen für das Gesundheitspersonal

LPA - Das Landesamt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals teilt mit, dass für die Weiterbildung der Gesundheitsberufe sowie der Fach- und Hilfskräfte im Gesundheitsbereich für das Schuljahr 2011/2012 Studienbeihilfen gewährt werden.

Die Kurse müssen eine Mindestdauer von 100 Tagen haben. Antragsteller müssen im Besitz eines Diploms im Gesundheitsbereich (nicht des Medizinstudiums) sein. Die Studienbeihilfe beträgt 50 Prozent der Einschreibe- und Teilnahmegebühren und darf jährlich den Betrag von 2.500 Euro nicht überschreiten.

Die Formulare für die Gesuche sind im Landesamt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals, Assessorat für Gesundheitswesen in der Kanonikus-Gamper-Straße 1 (dritter Stock, Zimmer 380) in Bozen erhältlich.

Es gelten folgende Einreichetermine: 14. November für jene Kurse, die im Zeitraum 1. August bis 31. Dezember dieses Jahres begonnen haben bzw. beginnen; 31. Mai 2012 für jene Kurse, die im Zeitraum 1. Jänner 2012 bis 31. Juli 2012 beginnen.

Die Formulare und die Kriterien für die Zuweisung können von der folgenden Web-Seite heruntergeladen werden: www.provinz.bz.it/gesundheitswesen unter "Formulare - Studienbeihilfen für den Besuch von Kursen der Fachausbildung im Gesundheitsbereich" oder vom Serviceportal des Südtiroler Bürgernetzes: www.egov.bz.it

Weitere Auskünfte sind im Landesamt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals erhältlich bei Claudia Paulato unter der Rufnummer 0471 418152 oder 418140 oder via E-Mail claudia.paulato@provinz.bz.it

mac

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