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Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung - LR Theiner: "Risiko, aber auch Chance"

LPA - In genau zwei Jahren ist Stichtag: Ab 25. Oktober 2013 können EU-Bürger medizinische Leistungen und Behandlungen, auf die sie zu Hause Anrecht hätten, auch in den anderen Mitgliedsstaaten beanspruchen. Heute vormittag (25. Oktober) fand zur EU-weiten Patientenmobilität im Landhaus 12 in Bozen eine Informationsveranstaltung des Landesgesundheitsressorts für Führungskräfte des Gesundheitswesens statt.

Informationsveranstaltung zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

Gesundheitslandesrat Richard Theiner bezeichnet die EU-weite Patientenmobilität als "Risiko, aber auch als Chance". Als Grenzregion wird Südtirol von der Richtlinie 2011/24/EU besonders betroffen sein. Der rege Austausch mit in- und ausländischen Partnern zur konkreten Umsetzung der EU-Richtlinie läuft bereits auf Hochtouren. "Als Grenzregion zwischen dem italienischen und deutschen Sprachraum ist es uns besonders wichtig, uns gut vorzubereiten und die Chancen zu ergreifen, die sich uns mit der neuen Richtlinie bieten", unterstreicht Landesrat Theiner.

Martin Matscher vom Amt für internationale Krankenmobilität des Gesundheitsbezirkes Bozen stellte die Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung bei der heutigen Informationsveranstaltung im Landhaus 12 vor. Die neue Regelung betrifft vor allem Arbeitnehmer, die in einem anderen EU-Staat arbeiten, Grenzpendler, Rentner mit Wohnsitz in einem anderen Land, aber auch Familienmitglieder, die in einem EU-Staat leben und deren Eltern zum Beispiel in Südtirol arbeiten.

"Die Regeln zur EU-weiten Patientenmobilität sind sehr bürgerfreundlich gestaltet und sollen auf den Einzelfall eingehen", so Alfred König, Direktor des Landesamtes für Gesundheitssprengel.

Im Normalfall gilt: Es braucht keine Vorabgenehmigung, um sich in einem anderen EU-Staat behandeln zu lassen. Um aber einem übermäßigen Gesundheitstourismus den Riegel vorzuschieben, können die einzelnen Staaten in jenen Fällen, die eine kostenintensive medizinische Infrastruktur oder eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus vorsehen, die Vorabgenehmigung verweigern. Auch längere Wartezeiten sind nicht unbedingt ein triftiger Grund, um grünes Licht für eine Behandlung im Ausland zu erhalten: "Falls im Inland die gleiche Behandlung innerhalb einer medizinisch vertretbaren Frist möglich ist, muss die Behandlung auch im Inland erfolgen", so König.

Die Gastreferenten der Region Venetien Amleto Cattarin (Amt für internationale Gesundheitsbeziehungen) und Lorenzo Gios (Regionales Zentrum zur Gesundheitsförderung) vertieften den Kostenaspekt und stellten die vorbereitende Netzwerkarbeit zwischen ausgewählten Krankenhäusern in den mittel- und südeuropäischen Ländern vor, die aufgrund des Tourismus besonders mit der EU-weiten Patientenmobilität befasst sein werden.

"Die Kosten werden bis zu dem Wert, der im Wohnsitzland anfallen würde, rückvergütet", so Cattarin. Er weist darauf hin, dass in der Richtlinie ausdrücklich von der Rückerstattung der anfallenden Kosten die Rede ist, und nicht von den vielerorts niedrigeren Tarifen.

Jeder Staat darf präventiv nationale und lokale Genehmigungs- und Informationsstellen einrichten, damit das eigene Gesundheitssystem nicht aufgrund großer Patientenflüsse destabilisiert wird. Aufgrund des Rechts auf Gebrauch der Muttersprache wird auch auf Landesebene eine eigene Informationsstelle eingerichtet.

Wie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen aussehen könnte, skizzierte Carina Kainz vom Gesundheits- und Sozialfonds Niederösterreich. In der Grenzregion zu Südböhmen gibt es bereits seit einigen Jahren im Rahmen eines EU-Projekts Ansätze zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zwischen Niederösterreich und Tschechien. Diese hat positive Auswirkungen auf die regionale wirtschaftliche Entwicklung, ist aufgrund der unterschiedlichen Rechtslage in den Ländern - gerade in Bezug auf Arzneimittel - und aufgrund sprachlicher Hürden und kultureller Unterschiede aber auch mit Schwierigkeiten verbunden.

mpi

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