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Landesregierung: OK für Finanzgesetz-Entwurf - IRPEF, IRAP, Verwaltung

Weitreichende Entscheidungen hat die Landesregierung in den Entwurf des Finanzgesetzes gepackt, der heute (24. Oktober) gutgeheißen worden ist. Die Palette reicht von der Neuregelung von Einkommens- und Wertschöpfungssteuer über Gemeindefinanzierung und Neuerungen in der Verwaltung bis hin zu Glücksspiel und Lkw-Kontrollen.

Fast den ganzen Vormittag über hatte sich die Landesregierung mit dem Entwurf des Finanzgesetzes auseinandergesetzt. Kein Wunder, sind darin doch einige grundlegende Entscheidungen enthalten, beginnend bei der Gestaltung der Steuerpolitik des Landes. So hat die Landesregierung beschlossen, dem Landtag den Vorschlag einer Neuregelung der Einkommenssteuer IRPEF zu übermitteln, der eine Befreiung vom Landeszuschlag für all jene vorsieht, die nicht mehr als 15.000 Euro jährlich verdienen. Bisher war eine generelle Befreiung bis 12.500 Euro vorgesehen. "Wir haben heute zudem beschlossen, über die Gestaltung des IRPEF-Zuschlags unsere Familien, vor allem die Mittelstands-Familien zu entlasten", so Landeshauptmann Luis Durnwalder im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. Demnach können - geht es nach dem Entwurf der Landesregierung - künftig pro Kind 252 Euro von der IRPEF in Abzug gebracht werden, sofern das Einkommen 70.000 Euro nicht überschreitet.

Neu geregelt werden soll auch die Wertschöpfungssteuer IRAP, und zwar für die kommenden drei Jahre. Nach dem Entwurf der Landesregierung sollen alle Unternehmen (mit Ausnahme von Banken, Versicherungsgesellschaften und Konzessionären, die 4,65, 5,90 bzw. 4,20 Prozent zahlen) einen IRAP-Satz von 2,98 Prozent zahlen. Von diesem gibt's aber Ausnahmen, etwa für jene Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren oder ihre Produktivität steigern und Arbeitsplätze schaffen. Sie sollen lediglich 2,5 Prozent zahlen. Auf gar nur zwei Prozent soll sich der IRAP-Satz für Unternehmen belaufen, die alternative Energie produzieren - für den Eigenbedarf oder zur Einspeisung ins Netz.

Ein finanzpolitisch heikles Thema ist darüber hinaus jenes der Gemeindenfinanzierung. "Unser Ziel ist, die Gemeinden mit genügend Mitteln auszustatten, damit sie ihre Aufgaben wahrnehmen können, ohne selbst weitere Steuern einheben zu müssen", so Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. Deshalb sei man auch vom ursprünglichen Ansinnen abgegangen, das Gemeindenbudget um neun oder - wie zu einem späteren Zeitpunkt angedacht - um zwei Prozent zu kürzen. "Vielmehr bekommen die Gemeinden die gleiche Summe wie im Vorjahr", so der Landeshauptmann. Dazu kämen neue Einnahmen aus den Beteiligungen am Stromgeschäft (elf Millionen Euro im Jahr) bzw. aus den Umwelt-Ausgleichsgelder für Großwasserableitungen (rund 400 Millionen Euro in 30 Jahren). "Den Gemeinden mehr zu geben als im Vorjahr ist nicht möglich, weil wir das Geld dafür einfach nicht haben", so Durnwalder, der betont, dass auch die Gemeinden gezwungen seien, Einsparungen vorzunehmen "wie wir alle", so der Landeshauptmann, der nun weiter mit dem Gemeindenverband über die Zuweisungen verhandeln wird.

Festgeschrieben hat die Landesregierung im Finanzgesetz-Entwurf auch, dass - mit dem Ziel einer Vereinheitlichung des Schulkalenders - die Autonomie der Schulen eingeschränkt werden dürfe. "Wenn wir den Kalender vereinheitlichen wollen - und das ist auch eine familienpolitische Maßnahme - dann muss die Landesregierung die Möglichkeit haben, zumindest den Beginn und das Ende des Schuljahrs festzulegen, ebenso wie die Entscheidung für eine Fünf- oder eine Sechstagewoche", so Durnwalder heute.

Damit der komplexe Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge einheitlich gehandhabt wird, will die Landesregierung per Finanzgesetz eine zentrale Vergabestelle schaffen, die für Land, Gemeinden und alle anderen öffentlichen Körperschaften zuständig sein soll. "Damit schaffen wir Rechtssicherheit und sorgen dafür, dass die Verwaltung Personal einsparen können", so Landeshauptmann Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. Die Vergabestelle soll bereits mit 1. April 2012 ihre Arbeit aufnehmen, bei der Generaldirektion des Landes angesiedelt werden und über einen Präsidenten sowie ein Expertenkomitee verfügen, das über die Ausrichtung entscheidet. Diesem Komitee sollen Vertreter der Ressorts für Bauten, Mobilität, Wasser und Gesundheit des Landes ebenso angehören, wie solche des Gemeindenverbands, des Landtags sowie der Bonifizierungskonsortien.

Auch im Gesundheitsbereich sieht der Finangesetz-Entwurf der Landesregierung eine Neuerung vor. Bisher hatte zunächst das Land die Kosten für Behandlungen übernommen und erst danach wurde eine eventuelle private Versicherung des Patienten zur Kasse gebeten. "Dieses Prozedere wollen wir nun umdrehen: Es sollte zuerst die Versicherung zahlen und dann erst - wenn dies überhaupt noch nötig ist - die öffentliche Hand einspringen", so Landeshauptmann Durnwalder.

Zwei neue öffentliche Körperschaften sollen - geht es nach der Landesregierung - per Finanzgesetz geschaffen werden. So sieht ein entsprechender Passus im Entwurf vor, die Therme-Meran-AG und die KlimaHaus-Agentur von In-House-Gesellschaften in öffentliche Körperschaften umzuwandeln. "Damit können die beiden Einrichtungen schneller und flexibler auf Änderungen reagieren", so der Landeshauptmann.

Mehr Flexibilität soll's künftig auch innerhalb des Landesbetriebs geben, wenn nämlich Mitarbeiter, vor allem Direktoren innerhalb des Betriebs rotieren dürfen. Auch dies ist im Finanzgesetz-Entwurf der Landesregierung vorgesehen. Zudem, so sieht der Gesetzentwurf weiter vor, sollen die beiden Landesabteilungen für Raumordnung sowie für Natur und Landschaft zusammengelegt werden.

Die Hauptuntersuchungen von Kleinlastwagen sollen künftig - geht es nach der Landesregierung - wesentlich vereinfacht werden. Bisher konnten Untersuchungen nur in Bozen durchgeführt werden, während für Pkw auch bereits die Möglichkeit besteht, die Kontrollen in konventionierten Werkstätten durchführen zu lassen. Letzteres soll künftig auch für Lastwagen bis zu 3,5 Tonnen möglich sein, einen entsprechenden Passus hat die Landesregierung im Entwurf des Finanzgesetzes festgeschrieben. "Damit helfen wir den Bürgern, Zeit und Geld zu sparen", so der Landeshauptmann heute.

Im Finanzgesetzentwurf hat die Landesregierung auch einen Passus festgeschrieben, der vorsieht, dass ein Anteil der Einnahmen aus den Steuern auf das Glücksspiel für einen besonderen Zweck herangezogen wird. "1,5 Prozent der rund 21 Millionen Euro an Jahreseinnahmen aus diesem Bereich sollen der Bekämpfung der Spielsucht dienen", so Landeshauptmann Durnwalder.

Definiert hat die Landesregierung im Entwurf des Finangesetzes auch, was künftig - etwa im Sinne der Urlaub-am-Bauernhof-Regelung - als heimische Produkte zu gelten habe. Laut Durnwalder seien dies bisher nur Produkte gewesen, die auf Gemeindeebene produziert worden seien, künftig fielen alle in Südtirol produzierten Waren unter diese Bezeichnung.

Schließlich hat die Landesregierung im Finanzgesetz-Entwurf auch verankert, wie sie die Aufgaben wahrzunehmen gedenkt, die das Land von der Kontrollsektion des Rechnungshofs übernommen hat. War diese nämlich bisher für die Kontrolle der landeseigenen Körper- und Gesellschaften zuständig, ist dies dank einer entsprechenden Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut nun das Land. "Wir müssen selbstverständlich dem Rechnungshof unsere Kontrollberichte übermitteln", so Landeshauptmann Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. Die Kontroll-Aufgabe wahrnehmen soll künftig ein neues Gremium innerhalb des Landesbetriebs. Dieses Kontrollgremium wird bei der Landesabteilung Örtliche Körperschaften angesiedelt und aus zwei Vertretern der Prüfstelle des Landes sowie je einem Vertreter der Landesabteilungen Örtliche Körperschaften sowie Finanzen und Haushalt, des Landtags sowie der Gemeinden bestehen. 

chr

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