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Kulturförderung: Anträge bis 10. November einreichen

LPA - Das Landesamt für deutsche Kultur weist darauf hin, dass innerhalb 10. November die Anträge um Förderung der kulturellen Tätigkeit für das Jahr 2012 entgegengenommen werden.

Zur Förderung zugelassen sind Körperschaften, Vereine, Komitees, Stiftungen und Genossenschaften, die eine kulturelle Tätigkeit auf Landes- oder Bezirksebene ausüben und nicht gewinnorientiert sind. Gefördert werden Jahresprogramme und Projekte in den Bereichen Musik, Theater, Bildende Kunst und Fotografie, Literatur, Film, Brauchtum, Volkskunde und Heimatpflege.

Alle Anträge, die bis Donnerstag, dem 10. November 2011 eingereicht werden, werden noch dieses Jahr begutachtet. Die betroffenen Organisationen erhalten somit bereits zu Beginn des kommenden Jahres einen Förderbescheid. Einen weiteren Einreichetermin gibt es zum 31. Jänner 2012.

Informationen zu den Beitragskriterien und die Vordrucke für die Anträge sind unter der Webseite des Landesamtes für deutsche Kultur  www.provinz.bz.it/kulturabteilung/kultur abrufbar. Außerdem erteilt das Amt unter der Rufnummer 0471-413360 oder unter Kultur@provinz.bz.it Auskunft zu den Förderungen.

mpi

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