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Landesregierung: Mit IRPEF Familien, mit IRAP vorbildliche Unternehmen fördern

Im Zuge der Haushaltsplanung hat sich die Landesregierung heute (10. Oktober) auch mit der Abänderung der Zuschläge auf die Einkommenssteuer IRPEF und die regionale Wertschöpfungssteuer IRAP befasst. Über eine Anpassung des IRPEF-Zuschlags sollen Familien pro Kind bis zu 252 Euro weniger Steuern bezahlen, während mit der Senkung der IRAP um etwa 0,5 Prozent vorbildliche Unternehmen unterstützt bzw. ca. neun Millionen Euro weniger Steuern zahlen sollen.

Im Jahr 2011 erwartet das Land aus IRPEF und IRAP Haushalts-Einnahmen von etwa 420 Millionen Euro. Die Höhe des Einkommenssteuerzuschlags kann das Land zwischen 0 und 1,4 Prozent steuern, auch die Anpassung des Wertschöpfungssteuersatzes liegt in den Händen der Landesregierung. Bei der Diskussion um den Haushalt für das kommende Jahr hat sich die Landesregierung deshalb heute auch mit der Umgestaltung dieser beiden Steuersätze beschäftigt. Wie Landeshauptmann Luis Durnwalder heute nach der Sitzung der Landesregierung erklärte, gehe es den Landesräten und ihm beim IRPEF-Zuschlag um die steuerliche Entlastung der geringen Einkommen sowie der Familien und bei der IRAP um die steuerliche Entlastung von Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen, in Forschung und Entwicklung investieren oder eine hohe Produktivität aufweisen.

„Menschen, die ein Bruttoeinkommen von weniger als 12.500 Euro hatten, waren bereits bisher vom IRPEF-Zuschlag, der bei 0,9 Prozent liegt, befreit, nun wollen wir diese Einkommensgrenze auf 15.000 Euro anheben“, so Durnwalder. Für Familien sollen hingegen künftig höhere Einkommensgrenzen gelten, die von der Anzahl der Kinder abhängig sind. Sie sollen von 15.000 bis 28.000 Euro, von 28.001 bis 56.000 Euro von 56.001 bis 70.000 Euro Bruttoeinkommen reichen.

Geht es nach den Vorstellungen der Landesregierung sollen Familien mit Kindern, die bis zu 28.000 Euro Bruttoeinkommen haben, keinen IRPEF-Zuschlag zahlen. Dies entspricht einem Steuerabzug von 252 Euro. Familien mit einem Einkommen zwischen 28.000 und 56.000 und zwei Kindern sind ebenso vom IRPEF-Zuschlag befreit wie Familien mit drei Kindern, die ein Bruttoeinkommen bis zu 70.000 Euro aufweisen. Hier beläuft sich der Steuerabzug demnach auf 504 Euro (bei zwei Kindern) bzw. 756 Euro (bei drei). Familien mit einem Kind, die zwischen 28.000 und 56.000 Euro verdienen, zahlen dagegen den IRPEF-Zuschlag nur auf das Einkommen über 28.000 Euro.

Was hingegen die IRAP angeht, so hat sich die Landesregierung heute mit einem neuen Vorschlag befasst, nachdem das ursprüngliche Konzept, das eine leichte allgemeine Anhebung und einen großen Abschlag für vorbildliche Unternehmen vorgesehen hat, von der Wirtschaft abgelehnt worden sei, so Landeshauptmann Durnwalder. Der neue Vorschlag der Landesregierung sieht nun vor, dass die IRAP grundsätzlich bei 2,98 Prozent belassen wird, die so genannten vorbildlichen Unternehmen für ihre Produktivität, die Arbeitsplatzstabilität und ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung aber mit einem niedrigeren IRAP-Steuersatz von 2,5 Prozent belohnt werden. „Sowohl unser ursprünglicher Vorschlag, als auch das neue Modell kosten dem Land in etwa gleich viel, nämlich ca. 9 Millionen Euro“, so Durnwalder, der nun beide Optionen den Wirtschaftsverbänden vorlegen will.

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Landeshauptmann Durnwalder zum neuen Vorschlag für die l'IRAP

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