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Mehr Selbstständigkeit für körperlich behinderte Menschen: Landesregierung genehmigt Pilotprojekt

Als „einmaliges Experiment“ bezeichnet Landeshauptmann Luis Durnwalder das Pilotprojekt, das die Landesregierung heute (26. September) genehmigt hat. Es handelt sich dabei um eine finanzielle Unterstützung für Menschen mit schwerer körperlicher Behinderung, mit der sich die Betroffenen einen Betreuer bezahlen können, der ihnen beim Führen des Haushalts und der Bewältigung des täglichen Lebens – außerhalb ihrer Familie – hilft.

"Manche Menschen sind zwar körperlich sehr beeinträchtigt, können aber mit etwas Unterstützung in einer eigenen Wohnung leben und müssen nicht in einer Einrichtung wohnen. Mit dem heutigen Beschluss wagen wir ein Experiment, das es in dieser Form noch nicht gegeben hat und wollen den Betroffenen Menschen ein eigenständiges Leben ermöglichen", so Landeshauptmann Durnwalder.

Die neue Leistung können nur jene Personen beanspruchen, die eine schwere körperliche Beeinträchtigungen haben und Pflegegeld beziehen. Der Zuschuss wird nur an volljährige Personen bzw. bis zu einem Höchstalter von 60 Jahren ausbezahlt.

Die wichtigste Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist, dass die Menschen eigenständig und außerhalb ihrer Herkunftsfamilie wohnen. Der Zuschuss darf nicht für Miete und Lebenshaltungskosten verwendet werden, sondern nur für Assistenzleistungen. „Durch diese neue Leistung haben Betroffene mehr Möglichkeiten, über ihr Leben selbst zu bestimmen und auch verstärkt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen“, so Soziallandesrat Richard Theiner, der das Pilotprojekt der Landesregierung vorgelegt hat.

„Der Zuschuss ersetzt nicht das Pflegegeld, sondern wird ergänzend zu diesem gewährt und deckt auch nicht die gesamten Kosten ab“, präzisiert Landesrat Theiner. „Es sollen damit auch nicht reine Pflegeleistungen abgedeckt werden, sondern Tätigkeiten, die den Menschen mit schweren körperlichen Behinderungen ein eigenständiges Wohnen und Leben ermöglichen.“  

Wie kommen Betroffene an die Leistung? Möglichst unbürokratisch und möglichst vor Ort, daher sind die Sozialsprengel die Anlaufstation für Informationen und die Einreichung der Dokumentation. Fachkräfte klären gemeinsam mit den Betroffenen, ob der Bedarf an Assistenzleistungen gegeben ist. Da der Zuschuss einkommensabhängig ist, klärt der Sozialsprengel  die Einkommenssituation laut den Richtlinien der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) ab und zahlt den Betrag monatlich aus. Der Betroffene kann seinen Betreuer selbst auswählen, muss aber mit ihm ein reguläres Arbeitsverhältnis eingehen.

An der Ausarbeitung der neuen Sozialhilfeleistung haben sich neben der Landesabteilung Familie und Sozialwesen auch der Dachverband für Soziales und Gesundheit, die Direktoren der Sozialdienste und direkt Betroffene beteiligt. „Die Maßnahme wird von ihnen als sehr positiv bewertet. Denkbar ist nach einer Pilotphase von mehreren Jahren eine Ausweitung auf andere Zielgruppen“, so Theiner.

ohn

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