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Kataster: Antrag für Neueinstufung landwirtschaftlicher Gebäude am 30. September fällig

LPA - Für die Neueinstufung landwirtschaftlicher Gebäude in die Kategorie D/10 und A/6 bleibt nach der Veröffentlichung der entsprechenden Durchführungsverordnung im Amtsblatt vom 21. September nur mehr bis 30. September Zeit. Die Umstufung ist Voraussetzung für die Beibehaltung der ICI-Befreiung.

Mit der Umwandlung des Gesetzesdekretes Nr.  70/2011 (Art. 7; Abs. 2) wurde im Juli 2011 die Möglichkeit eingeführt, die landwirtschaftlichen Gebäude in der Kategorie D/10 und A/6 neu einstufen zu lassen. Die Änderung der Kategorie muss demnach innerhalb des 30. September beantragt werden. Für die Anwendung des Gesetzes war ein Dekret vom Wirtschafts- und Finanzministerium in Rom vorgesehen, das auch die Unterlagen für den Antrag bindend bestimmen muss. Gestern (21. September) wurde die entsprechende Durchführungsverordnung nun auf staatlicher Ebene im Amtsblatt veröffentlicht.

Damit müssen sämtliche im Gebäudekataster in den Kategorien A/2, A/3, A/7, C/2, C/6 usw. eingetragenen landwirtschaftlichen Gebäude in die Katasterkategorien A/6, Klasse R, (landwirtschaftliches Wohngebäude) oder D/10 (Gebäude für die landwirtschaftliche Produktion) umgestuft werden. Dazu ist ein Umstufungsantrag nötig.

Für die Beibehaltung der ICI-Befreiung für landwirtschaftliche Gebäude ist es unbedingt erforderlich, dass die Umstufungsanträge laut den staatlichen Bestimmungen fristgerecht im Kataster abgegeben werden. "Bis dato wurde der vom Staat mit 30. September 2011 festgesetzte Termin nicht verschoben, wir werden uns aber gemeinsam mit dem Südtiroler Bauernbund, der für die Landwirte Hilfestellung leisten wird, bemühen, trotz des kurzen Zeitraumes die Bearbeitung zu gewährleisten. Natürlich hoffen wir auch auf die Möglichkeit einer Verlängerungsfrist",  so der zuständige Landesrat Hans Berger.

Um den bürokratischen Aufwand für die Bauern so gering wie möglich zu halten, werden die Vordrucke für den Umstufungsantrag online auf der Homepage der Landesabteilung Grundbuch, Grund- und Gebäudekataster sowie beim Südtiroler Bauernbund und den Katasterämtern zur Verfügung gestellt.

Der Umstufungsantrag kann von Hand im Katasteramt abgegeben oder mittels eingeschriebenem Brief mit Rückantwort, per Fax oder mittels zertifizierter Email (PEC) gesendet werden. Eingereicht werden muss nicht nur das ausgefüllte Formblatt, sondern auch eine Eigenerklärung, dass der Antragsteller seit mindestens fünf Jahren die Voraussetzung für die Eintragung als landwirtschaftliches Gebäude erfüllt.

"Wir bemühen uns, das Verfahren trotz aller staatlichen Auflagen so einfach wie möglich zu halten und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten", erklärt Klaus Gänsbacher, Direktor der Landesabteilung Grundbuch, Grund- und Gebäudekataster.

mpi

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