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Hürden für Gentechnik-Honig - LR Berger: Sicherheit für Konsumenten und Imker

Honig, der Pollen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) enthält, muss einem eigenen Zulassungsverfahren unterzogen werden, bevor er auf den Markt gebracht werden kann. "Der Europäische Gerichtshof fährt eine harte Linie, die wir im Sinne des Konsumentenschutzes nur begrüßen können", so Landesrat Hans Berger. Mehr noch: Das Urteil biete zudem den heimischen Imkern einen Wettbewerbsvorteil.

Das mittlerweile einige Tage alte Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg spricht eine klare Sprache: Honig und Nahrungsergänzungsmittel, die - willentlich oder zufällig - GVO-Pollen enthalten, seien Lebensmitteln gleichzustellen, die aus GVO hergestellt worden seien. Daher müssten sie das dafür vorgesehene Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie in Europa auf den Markt gebracht werden. "Wir werten dieses Urteil als Bestätigung dafür, dass die EU in Sachen GVO immer stärker von der ursprünglich sehr liberalen Haltung abweicht und zunehmend die Sorgen der Bürger im Zusammenhang mit der Gentechnik ernst nimmt", so Berger.

Für die Konsumenten bedeute das Urteil größere Sicherheit, nachdem sie nur zugelassene Honigprodukte in den Regalen fänden. "In der Praxis gehen die Folgen wohl noch viel weiter: weil nämlich etliche Produzenten das Zulassungsverfahren scheuen werden, kommt das Urteil de facto einem Importverbot von Honigprodukten aus Ländern mit gentechnisch veränderten Pflanzen gleich", erklärt der Landesrat.

Neben den Konsumenten profitierten auch die heimischen Imker vom EuGH-Urteil: "Die enorme Markthürde der Zulassung sorgt dafür, dass etliche Konkurrenzprodukte, die in keinster Weise den heimischen Qualitätskriterien entsprechen, erst gar nicht in die Regale gelangen", so Berger. Heimische Imker könnten dagegen sicher sein, dass ihre Produkte von der Zulassung ausgenommen blieben. "Das in Südtirol geltende, von der Landesregierung gewollte GVO-Verbot sorgt hier für die nötige Sicherheit von Produzenten und Konsumenten und bewährt sich damit erneut", schließt der Landesrat.

chr

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