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Zwei Treuhandbeteiligungen, ein Verdachtsfall bei Wasserkraftwerken

An zwei Gesellschaften, die eine Konzession des Landes zum Betrieb eines Wasserkraftwerks erhalten haben, sind Treuhandgesellschaften beteiligt, bei einer dritten besteht ein Verdacht: "Nachdem dieser bis zum Verfall des Meldetermins nicht ausgeräumt worden ist, behalten wir uns vor die Konzession zu entziehen", so Landesrat Michl Laimer, der hart durchgreift, um für Transparenz im Energiesektor zu sorgen.

Am 9. August ist das Landesgesetz in Kraft getreten, das allen Gesellschaften, die eine Konzession des Landes zur Nutzung eines öffentlichen Guts erhalten haben, die Offenlegung eventueller treuhänderischer Beteiligungen vorschreibt. Zudem sieht das Gesetz vor, dass auch die Namen der Treugeber genannt werden müssen. "In meinem Ressort betrifft dies nur die Wasserkraftwerke, nachdem diese das öffentliche Gut Wasser zur Stromerzeugung nutzen und dafür eine Konzession des Landes brauchen", erklärte heute Landesrat Laimer, in der Landesregierung für den Energiesektor zuständig.

Gestern um Mitternacht ist die Frist zur Meldung der treuhänderischen Beteiligungen nun abgelaufen, im Ressort Laimers sind zwei Meldungen eingelangt. "Dies stimmt auch mit den eingehenden Recherchen überein, die wir in Zusammenarbeit mit der Handelskammer gemacht haben", so Laimer. Demnach sind von den insgesamt 953 Konzessionen für die Nutzung der Wasserkraft lediglich zwei an Gesellschaften gegangen, an denen eine Treuhandgesellschaft beteiligt ist. Beide Kraftwerke sind solche mittlerer Größe. "In einem dritten Fall haben wir einen Verdacht", erklärte der Landesrat heute.

Die beiden gemeldeten und bestätigten Fälle, jene also, in denen die Gesellschaften ihrer Pflicht zur Offenlegung nachgekommen sind, betreffen die Burgumer Energie GmbH sowie die Kraftwerk Wiesen Konsortial GmbH, beide mit Sitz in der Gemeinde Wiesen-Pfitsch. Die Burgumer Energie GmbH, die ein Kraftwerk am Burgumerbach mit einer Jahresproduktion von 2,8 GWh betreibt, ist demnach zu 73 Prozent in der Hand Privater, 27 Prozent der Anteile hält die Treuhandgesellschaft AF spa mit Sitz in Verona, hinter der als Treugeber der Sterzinger Alexander Rainer steht.

Die Kraftwerk Wiesen Konsortial GmbH betreibt dagegen ein Kraftwerk am Pfitscherbach mit einer Produktion von 8,14 GWh. An diesem Kraftwerk sind Hydros, Gemeinde und Interessentschaft Wiesen beteiligt, 14 Prozent der Anteile hält zudem die Wiesen Energie GmbH. Letztere gehört wiederum zu 55 Prozent einer Treuhandgesellschaft mit dem Namen Cordusio società fiduciaria. Einziger Treugeber dieser Gesellschaft ist der Pfitscher Josef Volgger.

Schwieriger gestaltet sich der Fall der Stein an Stein Italia GmbH mit Sitz in Franzensfeste, die eine Konzession zur Nutzung von Wasser aus dem Eisack zur Stromproduktion hält, derzeit aber noch kein Kraftwerk betreibt. An dieser Gesellschaft ist zu 30 Prozent die Energie Verwaltungs- und Beteiligungsberatung GmbH (EVB) beteiligt, die ihren Sitz in Lienz hat. Nachdem bei der EVB der Verdacht besteht, dass es sich um eine Treuhandgesellschaft handelt, sie sich bis gestern aber nicht gemeldet und ihre Struktur offen gelegt hatte, hat Landesrat Laimer ihr ein Ultimatum gestellt: Innerhalb des gestrigen Tages sollte die Gesellschaft demnach erklären, keine Treuhandgesellschaft zu sein, oder ihre Treugeber offen legen. Die EVB hat sich entschieden, keine dieser Optionen zu wählen, und Laimers Ultimatum untätig verstreichen lassen.

"Nachdem es keinen Grund gibt, eine Direktbeteiligung zu verschweigen, müssen wir nun davon ausgehen, dass es sich um eine Treuhandgesellschaft handelt und diese nicht bereit ist, ihrer gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung nachzukommen", so der Landesrat. Laimer lässt diesen Fall nun vom Rechtsamt des Landes überprüfen, behält sich aber vor, die Konzession der Stein an Stein Italia GmbH zu widerrufen. "Die Gesellschaft kann dann ja gegen den Widerruf klagen, sollte es sich tatsächlich nicht um eine treuhänderische Beteiligung handeln", so der Landesrat.

chr

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