News / Archiv

News

Reisebüroleiter: Ab 21. September 2002 Eignungsprüfung Pflicht

LPA - Eine prüfungsfreie Ernennung zum Reisebüroleiter ist noch bis 21. September 2002 unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ab diesem Termin ist eine Eignungsprüfung Pflicht. Die Ansuchen sind an das Landesamt für Tourismus zu richten.

Wer die Voraussetzungen für die Leitung eines Reisebüros erfüllt, kann noch bis zum 21. September im Landesamt für Tourismus um Ernennung zum Reisebüroleiter ansuchen. Nach diesem Termin ist laut neuem Landesgesetz für die Ausübung dieser Tätigkeit eine Eignungsprüfung vorgesehen.
Wer den Nachweis erbringen kann, fünf Jahre lang in einem Reisebüro Konzeptarbeit geleistet zu haben und drei Sprachen zu beherrschen, ist derzeit noch von der Eignungsprüfung für Reisebüroleiter befreit. Dies gilt nur, wenn der Reisebüroleiter innerhalb 21. September im Landesamt für Tourismus um einen Befähigungsnachweis ansucht. Nach diesem Termin muss der Reisebüroleiter die Prüfung ablegen.
Die entsprechenden Ansuchen sind an das Landesamt für Tourismus, Handel und Dienstleistungen zu richten. Dieses steht für weitere Einzelheiten unter der Rufnummer 0471/413786 oder unter der E-Mail-Adresse ruth.leitner@provinz.bz.it zur Verfügung.

jw

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap