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Eigenerklärung für Ticketbefreiung ab 1. September 2011 wieder fällig

LPA - Ab 1. September 2011 ist die Eigenerklärung für die Ticketbefreiung im Gesundheitswesen aus Alters- und Einkommensgründen, für zu Lasten lebende Kinder, Arbeitslose und Mindestrentner wieder fällig. Die Landesabteilung Gesundheitswesen weist darauf hin, dass dafür ein eigener Vordruck zur Verfügung steht.

Der neue Vordruck für die Abgabe der Eigenerklärung ist in den Apotheken, Gesundheitssprengeln und -einrichtungen erhältlich. Der Vordruck kann außerdem vom Südtiroler Bürgernetz (www.provinz.bz.it) herunter geladen werden (Suchwort: Ticketbefreiung). Die Landesabteilung Gesundheitswesen ersucht die Bevölkerung, vor dem Ausfüllen des Vordruckes und anhand der Steuerunterlagen zu überprüfen, ob die Einkommenshöchstgrenzen des Jahres 2010, die für die Beanspruchung der Ticketbefreiung gelten, nicht überschritten worden sind.

"Mit großer Wahrscheinlichkeit wird dies das letzte Jahr sein, in dem in Südtirol der Eigenerklärungsvordruck für die Ticketbefreiung verwendet werden muss", heißt es weiter aus der Gesundheitsabteilung. Ab 1. September 2012 werden nämlich auch in Südtirol die Angehörigen von Familien mit einem jährlichen Gesamteinkommen von nicht mehr als 36.151,98 Euro, die Sozial- und Mindestrentner über 60 Jahre und deren zu Lasten lebenden Personen, die aus Einkommensgründen auf die Ticketbefreiung Anrecht haben, über das Informatiksystem der Gesundheitskarte erhoben. Für diese wird es nicht mehr notwendig sein, für die Ticketbefreiung eine Eigenerklärung abzugeben.

Nicht erhoben vom System der Gesundheitskarte werden die Arbeitslosen, die auch nach dem 1. September 2012 eine Eigenerklärung für die Ticketbefreiung - jedoch nur mehr bei den Gesundheitssprengeln - abgeben müssen. Die zu Lasten lebenden Kinder, die nur in Südtirol auf Ticketbefreiung Anrecht haben, werden ebenfalls vom System der Gesundheitskarte nicht erhoben. Für sie wird die Landesabteilung Gesundheitswesen innerhalb 1. September 2012 eine Lösung ausarbeiten, die eine Eigenerklärung für die Ticketbefreiung nicht mehr notwendig macht.

"Ich begrüße die Abschaffung des Eigenerklärungsvordruckes für die Ticketbefreiung, da dieser als Fehlerquelle oft strafrechtliche Folgen nach sich gezogen hat. Dazu wird es in Zukunft nicht mehr kommen", unterstreicht Gesundheitslandesrat Richard Theiner.

Der ab 1. September 2011 geltende neue Vordruck für die Abgabe der Eigenerklärung enthält bereits die auf gesamtstaatlicher Ebene vorgesehenen Befreiungskodexe: E01 für Personen mit einem Alter unter 6 und über 65 Jahre mit einem Familiengesamteinkommen bezogen auf das Jahr 2010 von nicht mehr als 36.151,98 Euro; E02 für die Arbeitslosen und deren zu Lasten lebenden Familienangehörigen mit den vorgesehenen Einkommenshöchstgrenzen; E04 für die Inhaber einer Mindestrente mit einem Alter über 60 Jahre und für deren zu Lasten lebenden Familienangehörigen mit den vorgesehenen Einkommenshöchstgrenzen.

mpi

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