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Vorschläge für Arbeitverdienststerne
Die Abteilung Arbeit der Südtiroler Landesverwaltung teilt mit, dass bis zum 31. Oktober die Vorschläge für die Verleihung von Arbeitsverdienststernen eingereicht werden können. Die Arbeitsverdienststerne werden jedes Jahr anlässlich des Festes der Arbeit am 1. Mai feierlich verliehen.
In den Genuss dieser Auszeichnung können Arbeiter, Angestellte und Führungskräfte von privaten oder öffentlichen Unternehmen, von Genossenschaften, Gewerkschaften oder Unternehmerorganisationen kommen, die mindestens 50 Jahre alt sind und wenigstens 25 Jahre beschäftigt sind oder waren und die sich am Arbeitsplatz vorbildlich hervorgetan haben. Besonders berücksichtigt werden dabei Verdienste in der Arbeitssicherheit, in der Ausbildung von Nachwuchskräften oder in der Entwicklung von Produkten und Arbeitsverfahren.
Vorschläge für die Verleihung des Arbeitsverdienststernes können von den Betrieben, aber auch von den Arbeitnehmern selbst eingereicht werden, und zwar innerhalb 31. Oktober 2002. Die für Südtirol vorgesehenen acht Auszeichnungen werden von einer Kommission in der Landesabteilung Arbeit vorgeschlagen und dem Arbeitsministerium in Rom unterbreitet. Die Verleihung erfolgt mit Dekret des Dekret des Präsidenten der Republik.
Nähere Auskünfte können beim Arbeitsinspektorat in Bozen, Tel. 0471412750, eingeholt werden.
VA
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