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"Schwarzarbeit lohnt sich nicht"

Auf zwei interessante Urteile des Landesgerichts im Arbeitsrecht macht die Abteilung Arbeit der Landesverwaltung aufmerksam. Wie der zuständige Abteilungsdirektor Helmuth Sinn und der Leiter des Arbeitsinspektorates Sieghart Flader, betonen, kommt mit diesen Urteilen einmal mehr zum Ausdruck, dass sich Schwarzarbeit nicht lohnt.

Diese Feststellung musste vor kurzem ein Südtiroler Betrieb machen, dem ein nicht angemeldetes Arbeitsverhältnis teuer zu stehen kam. Das Arbeitsinspektorat des Landes hat im Zuge einer Kontrolle festgestellt, dass ein Arbeitnehmer eines Bauunternehmens für einige Wochen schwarz beschäftigt war. Daraufhin wurde der Bußgeldbescheid in Höhe von 1300 € ausgestellt. Der Betrieb zog vor das Landesgericht Bozen, weil er der Meinung war, dass keine ausreichendem Beweise für die Schwarzarbeit vorliegen würden. Das Gericht hat nun aber dem Arbeitsinspektorat Recht gegeben und verfügt, dass die Geldbuße zu bezahlen ist. Darüber hinaus muss der Betrieb auch noch für die Kosten des Verfahrens in Höhe von 2500 € aufkommen.

In einem weiteren Fall hat ein Betrieb gegen den Vorwurf des Arbeitsinspektorates der illegalen Arbeitskräfteüberlassung bei Gericht geklagt. Ein Dienstleistungsunternehmen hatte einem Freiberufler sein Personal überlassen und die Arbeitsleistungen in Rechnung gestellt. Dies ist nun vor Gericht bestritten worden. Das Arbeitsinspektorat konnte aber eine erdrückende Beweisflut vorlegen, weshalb das Gericht den Betrieb verurteilte, die Verwaltungsstrafe des Arbeitsinspektorates in Höhe von 2500 € zu bezahlen und auch die Kosten des Gerichtsverfahrens in Höhe von 2850 € zu tragen.

VA

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