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EEVE: Beiträge zielgerichteter und sozial gerechter vergeben

Bisher gab es für beinahe alle Bereiche, in denen öffentliche Beiträge ausbezahlt werden, eigene Kriterien zur Bewertung des Einkommens und Vermögens der Gesuchsteller. Mit dem 1. September wird dieser Situation ein Ende gesetzt, denn mit diesem Tag startet die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE). Landesrat Richard Theiner hat heute (27. Juli) das neue System vorgestellt. „Mit der EEVE können die Beiträge sozial gerechter, transparenter und unbürokratischer vergeben werden“, so der Landesrat.

Halten das EEVE-Formular in den Händen: Landesrat Theiner und Amtsdirektor Luca Critelli (rechts).

Das Ziel von Landesregierung und -verwaltung ist es, all ihre Leistungen - Beiträge, Zuschüsse, Dienste, Hilfen – bedarfsgerecht zu vergeben. In vielen Fällen ist der Bedarf dabei an die finanzielle Situation des Antragstellers gebunden: Sozialhilfe, Familienförderung, Wohnbauhilfe oder Studienstipendien bekommt, wer aufgrund seiner finanziellen Lage ein Anrecht darauf hat. Damit verbunden ist die Frage nach der „finanziellen Lage“, also nach Einkommen und Vermögen, die bisher für alle einzelnen Maßnahmen unterschiedlich erhoben wurden.

„Die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen und damit verbundenen unterschiedlichen Erhebungssysteme haben im Laufe der Jahre zu einem schwer durchschaubaren System geführt, das noch dazu eine Menge an Bürokratie produziert hat“, erklärt dazu Sozial- und Gesundheitslandesrat Richard Theiner. Seine Abteilungen machen nun den ersten Schritt Richtung Abbau dieser Bürokratie, indem sie mit 1. September die EEVE einführen – wobei das Kürzel für „Einheitliche Einkommens- und Vermögenserhebung“ steht.

Wer also nach diesem Datum um eine Leistung im Sozial- oder Gesundheitswesen ansucht, sei dies nun das Familiengeld, die Ticketbefreiung, die finanzielle Sozialhilfe oder ähnliches, füllt jährlich nur noch einen einzigen Erhebungsbogen zur Erfassung von Einkommen und Vermögen aus. Die dabei gemachten Angaben fließen in eine zentrale Datenbank ein, auf die von den Ämtern zugegriffen werden kann, wenn der selbe Antragsteller noch um eine weitere Leistung im Sozial- und Gesundheitsbereich ansucht.

In Zukunft reicht also eine einzige Jahreserklärung für jedes Familienmitglied aus, um die verschiedensten Beiträge, Hilfen, etc. zu beantragen. „Die EEVE ist damit ein wichtiger Schritt hin zum Abbau der bürokratischen Last für die Bürger und gleichzeitig ein Beitrag dazu, die Zielsicherheit unserer Leistungen weiter zu erhöhen“, so Theiner.

Heißt dies, dass auch die Zugangsgrenzen zu den verschiedenen Leistungen vereinheitlicht werden? „Nein, die Zugangsgrenzen sind abgestimmt auf bestimmte Leistungen erarbeitet worden – sie sind von der Änderung der Einkommens- und Vermögenserfassung nicht betroffen“, erklärt Luca Critelli, Amtsdirektor im Sozialressort des Landes, der die EEVE gemeinsam mit Landesrat Theiner vorgestellt hat. Was sich ändert, ist nur die Erhebung der Daten, die einmal geschieht anstatt x-mal und auch nur dann, wenn tatsächlich eine Leistung des Landes beantragt wird. „Wer um nichts ansucht, braucht auch keine EEVE auszufüllen“, so Critelli.

Für die Abgabe der EEVE gibt es keinen fixen Termin. Vielmehr kann die Erklärung zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden, Hauptsache, dieser liegt vor dem Zeitpunkt, in dem ein erstes Gesuch um einen Beitrag oder eine Hilfe abgegeben wird. „Der Einfachheit halber gibt man die EEVE am besten mit diesem ersten Gesuch ab oder dann, wenn man die Steuererklärung macht“, erklärt Amtsdirektor Critelli. Letzteres vor allem deshalb, weil die EEVE bei den Patronaten bzw. den Steuerbeistandszentren (Caaf) der Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände, des KVW oder des Bauernbundes eingereicht wird. Der Vorteil liegt auf der Hand: „Die Patronate und Beistandszentren nehmen bereits eine ganze Reihe von Gesuchen für das Land entgegen, sind in ganz Südtirol kapillar verteilt und bieten in unserem Auftrag auch eine kostenlose Beratung an“, so Critelli. Wer im Übrigen nicht zu einem Patronat oder einem Caaf gehen möchte, kann die EEVE auch an den Schaltern der jeweils zuständigen Landesämter abgeben.

Die EEVE gilt vorerst ab 1. September nur für Leistungen in den Bereichen Gesundheit und Soziales. Allerdings bilden diese Bereiche lediglich die Vorhut. In einer zweiten Phase soll das Modell auch auf weitere Sektoren ausgedehnt werden. „Unser Ziel ist es, mit der EEVE schrittweise ein Erhebungssystem für die gesamte Landes- und Gemeindeverwaltung zu schaffen“, blickt Landesrat Theiner in die Zukunft.

Wer weitere Informationen zur EEVE braucht, kann sich bereits jetzt an die Patronate und Steuerbeistandszentren vor Ort wenden. Zudem gibt’s eine Reihe von Informationen auch im Südtiroler Bürgernetz, und zwar auf den Seiten der Landesabteilung Familie und Sozialwesen (www.provinz.bz.it/sozialwesen) oder der neuen Homepage der Landesregierung (www.provinz.bz.it/landesregierung).

ohn

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