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Klinische Reform: Wahlfreiheit bleibt, Rückvergütung wird neu geregelt

Kosten für medizinische Leistungen, die in Privatkliniken erbracht werden, die nicht vertraglich ans Land gebunden sind, werden auch weiterhin teilweise rückvergütet. Dies hat die Landesregierung heute (25. Juli) beschlossen. Allerdings wird das System der Rückvergütung sozialverträglich gestaltet, sodass die Sparbemühungen und die Wahlfreiheit der Patienten gewahrt bleiben.

Aus der bisherigen "indirekten Rückvergütung" von Kosten medizinischer Leistungen in nicht vertragsgebundenen Privatkliniken - die einzige derzeit ist die Bozner Marienklinik - wird demnach das, was die Landesregierung als "soziale indirekte Rückvergütung" bezeichnet hat. "Ab dem kommenden Jahr wird die Rückvergütung am Einkommen der Antragsteller bemessen", erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. Mit dem heutigen Beschluss - laut Landesrat Richard Theiner Frucht eingehender Verhandlungen - sollen gleich zwei Ziele erreicht werden: "Wir packen damit die Sparbemühungen des Südtiroler Sanitätsbetriebs einerseits und die Wahlfreiheit der Patienten andererseits unter einen Hut", so Theiner.

In Sachen Sparbemühungen ging es etwa darum zu verhindern, dass die öffentliche Hand für Leistungen bezahlen muss, die von Patienten in Privatkliniken in Anspruch genommen worden sind, obwohl auch der öffentliche Gesundheitsdienst dafür Ärzte und Operationssäle in anerkannter Qualität bereitgehalten hätte. "Wir hätten mit der Abschaffung der indirekten Rückvergütung allerdings auch die Wahlfreiheit der Patienten eingeschränkt, die allerdings von einer EU-Richtlinie vorgesehen ist", so der Landesrat.

Der heute von der Landesregierung abgesegnete Kompromiss sieht nun vor, dass die indirekte Rückvergütung ab 1. Jänner 2012 in eine soziale indirekte Rückvergütung umgewandelt wird. Konkret heißt dies, dass nur noch Patienten in den Genuss der Rückvergütung kommen, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. "Darüber hinaus gibt's keine Rückvergütung, wenn die Leistungen, für die um Kostenrückerstattung angesucht wird, nicht den Qualitäts- und Angemessenheitskriterien des öffentlichen Gesundheitsdienstes entsprechen", so Theiner.

Zudem werden mit der heute beschlossenen Änderung die Voraussetzungen geschaffen, dass die Landesregierung Rückvergütungen an privat Versicherte einschränken oder ausschließen kann. "Bis dato fordert die Versicherung vom Patienten ein, zunächst um die Rückvergütung beim Land anzusuchen, die Versicherung selbst springt nur für den eventuell verbleibenden Teil ein", so Durnwalder. Dieses Verhältnis solle künftig umgekehrt werden: "Zuerst haben die Versicherungen zu zahlen, nur wenn dann noch etwas übrig bleibt, kann man sehen, ob das Land einspringt." Insgesamt könnten, so Theiner, mit der Neuordnung der Rückvergütung rund eine Million Euro eingespart werden.

Schließlich will das Land Privatkliniken auch dadurch fördern, dass es von diesen Leistungen einkaufen kann, und zwar in Bereichen, in denen im öffentlichen Gesundheitssystem große Rückstände angelaufen sind. "Wir denken hier etwa an den Bereich der Dermatologie", schließt der Landeshauptmann.

chr

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