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Neue Leitfäden für Pflegehelfende, Sozialbetreuende und Krankenpflegende

LPA - Wer ist in der Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen wann wofür verantwortlich? Welches sind die Aufgaben der Krankenpflegenden, der Sozialbetreuenden und der Pflegehelfenden? Antworten auf diese Fragen geben zwei Leitfäden, welche die Landesabteilungen für Gesundheits- beziehungsweise Sozialwesen herausgebracht und vor kurzem in Bozen vorgestellt haben.

Die neuen Leitfäden bringen Klarheit in die Aufgaben- und Kompetenzbereiche der in der Pflege tätigen Fachkräfte

Die Arbeit in den Altenheimen teilen sich unter anderem  Krankenpflegende und Sozialbetreuende. Es handelt sich dabei um zwei Berufsgruppen mit unterschiedlichen Ausbildungen und Kompetenzen. Allerdings ist es unabdingbar, dass diese Fachkräfte Hand in Hand arbeiten, um die optimale Behandlung und Betreuung Pflegedürftiger sicherzustellen.

Im neuen Leitfaden werden die Verantwortungsbereiche der Sozialbetreuenden und der Krankenpflegenden genau abgesteckt. Dadurch sollen Zweifel darüber ausgeräumt werden, welche Tätigkeiten in der alleinigen Verantwortung der Krankenpflegenden liegen und welche auch von Sozialbetreuenden übernommen werden können. Erarbeitet wurde der Leitfaden von einer Arbeitsgruppe aus Krankenpflegenden, Sozialbetreuenden, Pflegehelfenden, sowie in der Ausbildung Tätige des Landes und des Sanitätsbetriebs unter Federführung der Landesabteilungen für Sozial- und Gesundheitswesen.

„Ein abgestimmtes Vorgehen beider Berufsgruppen gewährleistet, dass Betreute und deren Familie mit ihren sozialen und gesundheitlichen Bedürfnissen im Mittelpunkt stehen“, unterstreicht Karl Tragust, Direktor der Landesabteilung Familie und Sozialwesen. Dies umzusetzen und die damit verbundene Kultur der Zusammenarbeit zu pflegen, sei Auftrag der verschiedenen Organisationen, so Tragust.

Der neue Leitfaden für Pflegehelfende führt hingegen in das entsprechende Berufsbild, den Ausbildungsweg und den Tätigkeitsbereich ein. „Eine Arbeitsgruppe aus Vertretenden des Sozialwesens, des Gesundheitswesens sowie der Schulen haben am Leitfaden mitgearbeitet. Somit sind alle wesentlichen Aspekte eingeflossen. Nicht nur für diejenigen, die den Beruf bereits ausüben, sondern auch für die Auszubildenden soll er eine praktische Grundlage sein“, so Evi Schenk vom Landesamt für Ausbildung des Gesundheitspersonals und Koordinatorin des Leitfadens.

Im Leitfaden werden die Handlungsfelder der Pflegehelfenden genau definiert. Ein Augenmerk wird auf die ethischen Grundsätze in der Pflege, sowie auf die Wichtigkeit der Zusammenarbeit in meist multiprofessionellen Teams gelegt. Der Leitfaden benennt außerdem die Tätigkeiten und besonderen Anforderungen der Pflegehelfenden in den Bereichen „Operationssaal“, „Psychiatrie“ sowie in der Betreuung von alten Menschen, zu denen fallweise in den einzelnen Gesundheitsbezirken Zusatzausbildungen angeboten werden: Im kommenden Schuljahr 2011/2012 wird erstmals nach fünf Jahren wieder das Zusatzmodul im Bereich Operationssaal angeboten. Außerdem wird ein Zusatzmodul im Bereich Psychiatrie in deutscher Sprache durchgeführt. Genauere Informationen und Anmeldungen dazu gibt es an der Pflegedienstleitung Bozen, Tel. 0471 272141. Einige Plätze sind noch frei.

Die beiden Leitfäden werden ab Herbst in den einzelnen Gesundheitsbezirken vorgestellt und sind im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/sozialwesen, Rubrik „Publikationen“ beziehungsweise unter www.provinz.bz.it/gesundheitswesen, Rubrik „Gesundheitspersonal“, zu finden.

jw

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