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Baustelle in Gröden aus Sicherheitsgründen beschlagnahmt

LPA - In St. Ulrich hat die Landesabteilung Arbeit heute (24. Mai) eine Baustelle beschlagnahmt. Grund dafür waren die gänzlich fehlenden Sicherheitsmaßnahmen, die eine Absturzgefahr für die Bauarbeiter bedingten, und die mangelnde Baustellenkoordination. Gleichzeitig wurde bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen das Bauunternehmen erstattet.

Zur Beschlagnahmung und vorübergehenden Stilllegung der Baustelle kam es heute in St. Ulrich in Gröden. "Die Inspektoren des Amtes für technischen Arbeitsschutz der Landesabteilung Arbeit mussten diese drastische Maßnahme ergreifen, weil auf der Baustelle auch nicht die geringsten Sicherheitsmaßnahmen getroffen und die Bauarbeiten ohne Beachtung der vom Gesetz vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen durchgeführt wurden", erklärt der Direktor der Landesabetilung Arbeit, Helmuth Sinn. Wie aus dem Inspektionsprotokoll hervorgeht, waren mehrere Arbeitnehmer einer akuten Absturzgefahr aus einer Höhe von rund zehn Metern ausgesetzt.

"Ein Teil des Gebäudes im Zentrum von St. Ulrich wurde völlig ohne das vorgeschriebene Gerüst gebaut", so der zuständige Abteilungsdirektor weiter. Zudem sei es auf der Baustelle im wahrsten Sinn des Wortes drunter und drüber gegangen. Jede fachmännische Koordination der Arbeiten habe gefehlt.

"Immer wieder wird unterschätzt, dass solch gefährliche Arbeitsbedingungen tödliche Gefahren bergen", warnt  Abteilungsdirektor Sinn, der zur Vorsicht auf den Baustellen aufruft, und es als Pflicht der Arbeitsbehörde bezeichnet, zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer einzugreifen. Daher seien die Baustelle geschlossen und bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen das Bauunternehmen erstattet worden. Laut Abteilungsdirektor Sinn ist dies die erste Beschlagnahme einer Baustelle nach über einem Jahr.

"Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitplatz sind der Landesverwaltung ein wichtiges Anliegen", betont Arbeitslandesrat Roberto Bizzo. "Wenn solch gravierende Übertretungen der Unfallverhütungsvorschriften wie in diesem Fall vorliegen, ist die Beschlagnahmung der Baustelle zum Schutz der Arbeitnehmer eine dringende Notwendigkeit", ist Landesrat Bizzo überzeugt.

jw

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