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Neuerungen bei Bauarbeiten-Vergabe: Information und Abstimmung

LPA - Die Anhebung der Ausschreibungsschwelle von 500.000 auf eine Million Euro sowie die Möglichkeit der Ausschreibung nach Gewerken: Dies sind die zentralen Punkte, die mit einem staatlichen Gesetzesdekret und einer Mitteilung der EU an den Vergaberegelungen für öffentliche Arbeiten geändert wurden. Nun gilt es, die Neuerungen auch in Südtirol umzusetzen, und zwar in Absprache zwischen Land und Gemeinden.

Lange hat man darauf hingearbeitet, jetzt sind die Neuerungen da: „Wir haben in den vergangenen Monaten Forderungen nach einer weniger bürokratischen, effizienteren und für die heimischen Unternehmen vorteilhafteren Regelung der Ausschreibungen an verschiedenen Stellen vorgebracht und unsere Überzeugungsarbeit hat Früchte getragen“, freut sich Bautenlandesrat Florian Mussner. Er wertet vor allem die Anhebung der Ausschreibungsschwelle als großen Erfolg. „Wir müssen künftig bis zu einer Summe von 500.000 Euro Angebote von mindestens fünf Firmen einholen, bei einer Summe bis zu einer Million Euro von mindestens zehn Firmen“, erklärt der Landesrat. Er betont: „Bis zu dieser Summe ist aber keine öffentliche Ausschreibung notwendig, was uns Zeit, Aufwand und Geld sparen lässt.“

Zudem bringt die Anhebung der Ausschreibungsschwelle von 500.000 auf eine Million Euro auch die Möglichkeit mit sich, dass einheimische Firmen größere Chancen haben,  Aufträge innerhalb dieser beiden Grenzen zu übernehmen. „Unsere Ansprechpartner sind damit vor Ort, die Sicherheit steigt, die Qualität auch“, sagt Mussner. Außerdem bleibe die Wertschöpfung so im Land, Auftragslage und Arbeitsplätze würden gesichert, so der Landesrat.

Weniger bekannt als die Anhebung der Ausschreibungsschwelle ist die Tatsache, dass bei einer Ausschreibung künftig ohne weitere Prozeduren der Zweitplatzierte zum Zug kommen kann, wenn der Ausschreibungssieger die Arbeiten aus irgendeinem Grund nicht ausführen kann und der Vertrag aufgelöst werden muss. „Auch mit dieser Regelung können wir wieder eine ganze Menge an Bürokratie einsparen, der Zeitverlust, der bis dato in solchen Fällen eintrat, fällt weg“, sagt der Bautenlandesrat. Selbiges gilt für die gütliche Einigung in Streitfällen, für die nun straffe Terminvorgaben gelten.

Die aufgrund einer EU-Mitteilung zweite große Änderung, ist die Möglichkeit, Aufträge nach Gewerken auszuschreiben, also etwa nur die Tischler-, die Installateur- oder Elektroarbeiten. „Auch dies bringt natürlich wiederum mit sich, dass heimische Unternehmen eine größere Chance haben, tatsächlich zum Zug zu kommen“, erläutert Mussner. Allerdings ist auf Folgendes zu achten: Für die Art der Ausschreibung der Gewerke gilt die Gesamtsumme des Bauprojekts als Kriterium. Überschreitet diese also die Summe von einer Million Euro, müssen auch die Gewerke – egal wie klein die jeweilige Summe auch ist – öffentlich ausgeschrieben werden. „Trotzdem ist kaum anzunehmen, dass der Andrang von außen sehr groß sein wird, wenn die Auftragssumme der einzelnen Gewerke nicht riesig ist“, sagt der Landesrat.

Was den Zeitplan betrifft, so treten die neuen Vergabebestimmungen am 8. Juni in Kraft. Gemeinsam mit dem Gemeindenverband arbeitet das Bautenressort des Landes allerdings bereits an einem Leitfaden zur Anwendung des neuen Reglements. „Wir wollen damit allen Betroffenen die wichtigsten Informationen an die Hand geben“, erklärt Mussner. Dieses Ziel verfolgt man auch mit einer von Bautenressort und Gemeindenverband organisierten Informationsveranstaltung, deren Termin noch bekannt gegeben wird. „Unser Ziel ist, das neue Reglement möglichst einheitlich in allen Verwaltungen anzuwenden“, unterstreicht Bautenlandesrat Mussner.

SAN

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