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Stabilitätspakt zwischen Land und Handelskammer unterzeichnet

Drei zentrale Bestimmungen enthält der Stabilitätspakt, den Land und Handelskammer ausgehandelt haben. So wird darin der Saldo für das Geschäftsjahr 2011 festgelegt, der Personalstand auf jenem des Vorjahrs eingefroren, trotz allem aber die Option vorgesehen, bei der Zuweisung neuer Kompetenzen Budget und Personal anzupassen. Gestern (16. Mai) Abend ist der Pakt unterzeichnet worden.

Stabilitätspakt besiegelt: LH Durnwalder und Handelskammer-Präsident Ebner bei der Unterzeichnung der Vereinbarung (Foto: Pertl)

Damit das Land seinen Stabilitätspakt gegenüber dem Staat einhalten kann, handelt es Jahr für Jahr mit den wichtigsten Institutionen interne Stabilitätsvereinbarungen aus. "Mit dem Finanzgesetz 2010 hat der Staat uns zugestanden, dass wir mit ihm die Sparziele aushandeln, wir danach aber mit unseren Partnern verhandeln, wie wir diese einzuhalten gedenken", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Folge dieser Regelung sind Stabilitätsvereinbarungen mit dem Gemeindenverband, der Universität, dem Wohnbauinstitut und eben auch mit der Handelskammer, deren Pakt Landeshauptmann Durnwalder und Handelskammer-Präsident Michl Ebner gestern Abend im Palais Widmann in Bozen unterzeichnet haben.

Darin verpflichtet sich die Handelskammer, ihren Beitrag zu den Sparzielen der Landesregierung zu leisten, indem sie etwa die Ausgaben für externe Berater um fünf Prozent reduziert, ihre Organisation rationalisiert, E-Government-Lösungen fördert und jene Dienste auslagert, die nicht als strategisch angesehen werden. In Zahlen ausgedrückt wird als Saldoziel eine Summe von rund 1,773 Millionen Euro in der Vereinbarung festgeschrieben, das sind 250.000 Euro mehr als im Vorjahr. Vom Stabilitätspakt ausgenommen bleiben allerdings die Sonderbetriebe der Handelskammer, also die Exportorganisation EOS sowie das Institut für Wirtschaftsförderung.

In der Vereinbarung zwischen Land und Handelskammer wird zudem festgeschrieben, dass der Personalstand der Handelskammer nicht über die 133 Stellen aus dem Vorjahr hinaus ausgebaut wird. Für diese Regelung gilt, wie für die Budgetregelung auch, allerdings eine Ausnahme: Sollte das Land der Handelskammer zusätzliche Aufgaben übertragen, können sowohl Haushalt, als auch Personalstand an die neuen Anforderungen angepasst werden. "In diesem Fall wird eine Kommission entscheiden, wie diese Anpassungen ausfallen", so Durnwalder.

chr

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