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Abfalltransport: Landesregierung hat Abkommen mit Verbänden im Visier

Um die Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen für alle Betriebe im Land wieder zu ermöglichen, regt die Landesregierung eine Vereinbarung zwischen dem Land und den Wirtschaftsverbänden an, in der der Transport bestimmter Abfälle wieder freigestellt wird.

Um die Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen für alle Betriebe im Land wieder zu ermöglichen, regt die Landesregierung eine Vereinbarung zwischen dem Land und den Wirtschaftsverbänden an, in der der Transport bestimmter Abfälle wieder freigestellt wird.  Insgesamt sind in Südtirol 17.000 Betriebe von der Abfalltransport-Problematik betroffen. Gefährliche und nicht gefährliche Abfälle dürfen laut einer staatlichen Bestimmung nicht mehr ohne Eintragung in das Verzeichnis der Umweltfachbetriebe transportiert bzw. zur Entsorgung gebracht werden. Durnwalder: „Egal ob Friseur oder Landwirt. Jeder, der seinen Müll entsorgen will, muss im Verzeichnis eingetragen sein. Um die Entsorgung auch in Zukunft zu garantieren, könnten Land und Wirtschaftsverbände nach einer gemeinsamen Lösung suchen und eine Vereinbarung abschließen, die den Transport für bestimmte Abfälle freistellt.“ Einen Beschluss in dieser Angelegenheit kündigte der Landeshauptmann für die kommende Regierungssitzung an.

Während diese Abfälle künftig von den Betrieben wohl wieder selbst zur Entsorgung gebracht werden können, ist die SISTRI-Problematik immer noch ungelöst. SISTRI ("sistema per il controllo della tracciabilità dei rifiuti") nennt sich das System, das staatsweit die Rückverfolgbarkeit von Abfällen garantieren soll. Das neue System ersetzt die bisher vom Gesetz vorgesehenen Dokumente durch eine elektronische Meldung. Was auf dem Papier nach Bürokratieabbau und Transparenz klingt, scheiterte bisher an der praktischen Umsetzbarkeit: Die Internetverbindungen sind überlastet, USB-Sticks funktionieren nicht und der Zeitaufwand für die Betriebe ist enorm. „Das Land ist sich der Problematik bewusst, kann aber aufgrund mangelnder Kompetenzen nicht tätig werden. Wenn keine Durchführungsbestimmung erlassen wird, muss das System SISTRI angewandt werden“, erklärte Landeshauptmann Durnwalder heute (16. Mai) nach der Sitzung der Landesregierung.

 

ohn

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