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Beiträge für Vereinigungen im Dienste der Gesundheitserziehung

LPA - Vereinigungen, öffentliche oder private Körperschaften, die im Bereich der Gesundheitserziehung tätig sind, können noch bis spätestens Montag, 30. September 2002, beim Landesassessorat für Gesundheits- und Sozialwesen in Bozen um finanzielle Unterstützung für ihre Initiativen ansuchen.

Für die Gewährung von Beiträgen im Sinne des Landesgesetzes vom 05.03.2001, Nr. 7, Art. 81 an Vereinigungen, öffentliche oder private Körperschaften, die im Bereich der Gesundheitserziehung tätig sind, ist der 30. September 2002 als der zweite Einreichtermin der Beitragsgesuche für das Jahr 2002 festgelegt.

Die Vereine und die öffentlichen und privaten Körperschaften der Provinz Bozen, die im Jahre 2002 für die Südtiroler Bürger gesundheitsfördernde und –erzieherische Tätigkeiten (Gesundheitswochen, Gesundheitstage, Seminare, Vorträge, Kongresse, usw.) veranstalten, können für diese ihre Initiativen, für die sie im Jahr 2002 noch keinen Beitrag erhalten haben, um finanzielle Unterstützung in Form eines Beitrages ansuchen.

Interessierte können die Gesuchsformulare beim Landesassessorat für Gesundheits- und Sozialwesen – Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit, Freiheitsstraße 23, 5. Stock, in Bozen, abholen.

Die Gesuche sind innerhalb Montag, 30. September 2002, an das Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit zu richten.

Genauere Informationen erteilt das Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit unter der Telefonnummer 0471 411752.

SAN

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