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Spritzverbot bienengefährdender Mittel auch über tausend Meter aufgehoben

LPA - Das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, endet mit Sonntag, 8. Mai, nun auch für Obstbaulagen über tausend Metern Meereshöhe. Blühende Bäume dürfen auch nach Aufhebung des generellen Verbots nicht mit bienengefährdenden Pflanzenschutzmitteln behandelt werden.

Das im Landesgesetz aus dem Jahr 1981 verankerte Spritzverbot, orientiert sich an der Blüte der Kernobstbäume. Während dieser Blüte dürfen keine bienengefährdenden Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Das Spritzverbot wird somit stufenweise eingeführt und gleichermaßen Schritt für Schritt wieder ausgesetzt.

Zumal die Blüte nun auch in höheren Lagen abgeschlossen ist, wird das Verbot nun auch für alle Obstbaulagen oberhalb 1000 Metern Seehöhe aufgehoben. Das Verbot endet somit für alle Höhenlagen am 8. Mai 2011 und damit - angesichts der frühen Blüte - um über zwei Wochen eher als im Vorjahr.

Wie das Landesamt für Obst- und Weinbau mitteilt, dürfen blühende Bäume allerdings grundsätzlich, also auch nach Aufhebung des generellen Verbots, nicht mit bienengefährdenden Pflanzenschutzmitteln behandelt werden.

jw

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