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Bienengefährdende Pflanzenschutzmittel: Spritzverbot für Anlagen bis 1000 Meter endet

LPA - Das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, wird für alle Obstbaulagen zwischen 750 und 1000 Metern Meereshöhe an diesem Sonntag, dem 1. Mai, um Mitternacht aufgehoben; dies teilt die Landesabteilung Landwirtschaft mit.

Wie im entsprechenden Landesgesetz aus dem Jahr 1981 vorgesehen, richtet sich das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, nach der Blüte der Kernobstbäume. Dementsprechend wird das Verbot stufenweise und je nach Meereshöhe der Anlagen ausgesprochen und ebenso stufenweise wieder zurückgenommen.

In Obstbaulagen von 750 bis 1000 Meter Meereshöhe wird das Verbot demnach am kommenden Sonntag, dem 1. Mai, um 24.00 Uhr aufgehoben; in höher gelegenen Anlagen bleibt es bis auf Widerruf aufrecht. Wie das Landesamt für Obst- und Weinbau weiters mitteilt, dürfen blühende Bäume allerdings grundsätzlich nicht mit bienengefährdenden Pflanzenschutzmitteln behandelt werden.

mac

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