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Was Frauen über die öffentliche Verwaltung wissen sollten - Vortrag am 27. April

LPA – Welche Bestimmungen muss die öffentliche Verwaltung in Sachen Mietbeihilfen, Wohnbauförderungen, Studienbeihilfen usw. einhalten? Diese und ähnliche Fragen werden bei einem für alle kostenlos zugänglichen Vortrag am 27. April in Kastelruth beantwortet. Organisiert wird der Vortrag vom Frauenbüro des Landes und von Landesbeirat für Chancengleichheit.

Bei Ablehnung, Kürzung oder Streichung der Mietbeihilfen, Wohnbauförderungen, Studienbeihilfen, usw. ist es wichtig zu wissen welche Verteidigungsmöglichkeiten es gibt und welche Schritte beachtet werden müssen: Wie muss ich reagieren? An wen muss ich mich wenden? Wie bekomme ich Einblick in die Unterlagen? Innerhalb welcher Frist muss ich aktiv werden? Welche Bestimmungen muss die öffentliche Verwaltung einhalten?

Die Rechtsanwältin und Präsidentin des Landesbeirates für Chancengleichheit Ulrike Oberhammer erklärt beim Vortrag am 27. April, worauf Frauen im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung achten müssen.

Der Vortrag „Was frau im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung wissen muss!“, den das Frauenbüro des Landes und der Landesbeirat für Chancengleichheit organisieren, findet am 27. April um 20 Uhr im neuen Kindergarten in Kastelruth statt. Alle Interessierten sind dazu eingeladen. Der Eintritt ist frei.

Mit diesem und einer Reihe weiteren frauenspezifischen Vorträgen wollen der Landesbeirat für Chancengleichheit und das Frauenbüro Kontakt mit Frauen aus allen Landesteilen aufbauen und die Zusammenarbeit mit Frauenorganisationen und Politikerinnen fördern.

SAN

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